Ausgangssituation:
standesamtliche Trauung am 31.12.2009 !
Im März wird das erste Kind erwartet.
Steuerklassenrechner ermittelt, dass IV/IV die beste Aufteilung sein wird.
Jetzt meine Fragen:
Wann wird die Änderung der Steuerklassen durch die Heirat vorgenommen? - mit em Tag der Hochzeit (also Silvester) - und ist somit für das ganze Jahr rückwirkend gültig? - auch bei der Berechnung des Elterngeldes?
Können man dann direkt nach der Geburt des Kindes in V/III wechseln. Oder ist dies so kurz nach der Änderung der Hochzeit nicht möglich?
Zusatzfrage:
Oder wäre es sinnvoll direkt bei der Heirat an Silvester III für die Frau und V für en Mann zu wählen, auch wenn in der Summe erstmal mehr teuern gezahlt werden? - würde sich dies auch rückwirkend für das ganze Jahr bei der Berechnung des Elterngeldes positiv bemerkbar machen?
Verstehe ich es richtig, dass eine Heirat 3 Monate vor der Geburt (im Dezember) keine Auswirkung auf die Berechnung des Elterngeldes rückwirkend für die 9 Monate zuvor hat? Also wird weiterhin Lohnsteuerklasse I zu Grunde gelegt bei der Berrechnung obwohl man noch in 2009 geheiratet hat? …und nur für die Lohnsteuer gilt IV / IV für das gesamte Jahr?