Änderung der Steuerklassen - Heirat Silvester !

Hallo,

Ausgangssituation:
standesamtliche Trauung am 31.12.2009 !
Im März wird das erste Kind erwartet.

Steuerklassenrechner ermittelt, dass IV/IV die beste Aufteilung sein wird.

Jetzt meine Fragen:

Wann wird die Änderung der Steuerklassen durch die Heirat vorgenommen? - mit em Tag der Hochzeit (also Silvester) - und ist somit für das ganze Jahr rückwirkend gültig? - auch bei der Berechnung des Elterngeldes?

Können man dann direkt nach der Geburt des Kindes in V/III wechseln. Oder ist dies so kurz nach der Änderung der Hochzeit nicht möglich?

Vielen Dank

Zusatzfrage:
Oder wäre es sinnvoll direkt bei der Heirat an Silvester III für die Frau und V für en Mann zu wählen, auch wenn in der Summe erstmal mehr teuern gezahlt werden? - würde sich dies auch rückwirkend für das ganze Jahr bei der Berechnung des Elterngeldes positiv bemerkbar machen?

Vielen Dank

Die Steuerklassen können nur für die Zukunft geändert werden, also frühestens ab Januar.

…trotzdem bekommt man die Zusammenveranlagung schon für 2008, das nur als Ergänzung zu Petz´ Beitrag.

Verstehe ich es richtig, dass eine Heirat 3 Monate vor der Geburt (im Dezember) keine Auswirkung auf die Berechnung des Elterngeldes rückwirkend für die 9 Monate zuvor hat? Also wird weiterhin Lohnsteuerklasse I zu Grunde gelegt bei der Berrechnung obwohl man noch in 2009 geheiratet hat? …und nur für die Lohnsteuer gilt IV / IV für das gesamte Jahr?