Künstlersozialkasse Beiträge verbuchen

Hallo,

wo müsste eine Firma die Aufwendungen an die Künstlersozialkasse verbuchen? Unter Personalaufwand oder ???

Es handelt sich hier um die Abgaben die man leisten muss, wenn man Aufträge an „Künstler“ vergibt, die keine juristische Person sind(z.B. GmbH, AG etc.)

Vielen Dank!

Grüße

Servus,

da die Künstler keine Angestellten sind und somit keinen Personalaufwand generieren, unter „Fremdleistungen“, ggf. ein Unterkonto dazu einrichten.

Schöne Grüße

MM