Mieteinnahme aus dem Unterhaltsanspruch

Guten Tag,
eine Wohnung wird an den eigenen Sohn vermietet, der keine Einkünfte hat und die Miete wird mit seinem Unterhaltsanspruch verrechnet. Muss dieser Betrag in der Anlage V abgegeben werden? Wird dieser Betrag als Einnahme versteuert?
Vielen Dank

mit seinem Unterhaltsanspruch verrechnet.

Wo kommt der her?

mit seinem Unterhaltsanspruch verrechnet.

Wo kommt der her?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

Also wurde der Unterhaltsanspruch nicht gerichtlich festgelegt oder ähnliches?
Dann ist die untentgeltliche Überlassung stl unbeachtlich.