Ist vielleicht ein bißchen laienhaft formuliert…
Also:
Bruttoeinkommen liegt bei ca. 64000 DM, Stkl. 2, ein Kind, Bezug von Kindergeld.
Mit einem Berechungstool komme ich auf ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 52000 DM - damit wird dann auch die Einkommenssteuer berechnet. (KiGe ist ja günstiger)
Es ist aber wohl so, daß für die Berechnung des zvE für die Wohnungsbauprämie der halbe Kinderfreibetrag (fiktiv) eingerechnet wird, so daß man unter die wichtige 50000DM-Grenze rutscht. Ist mein Gedankengang (und vor allem das Ergebnis - nämlich Anspruch auf WBP) prinzipiell richtig?
Was ist mit dem (neuen) Kinderbetreuungsfreibetrag? Für die Steuer sollte er wieder keine Rolle spielen (KiGe immer noch günstiger), aber für die Wohnungsbauprämie? Wenn ja, ab wann? Bei der Steuererklärung für 2000 im nächsten Jahr?
Gruß,
Ralf