Ehegattensplitting und Elterngeld

Hallo,

jemand verdient 2300 Euro brutto im Monat, hat frisch geheiratet und erwartet in 8 Monaten ein Kind von seiner russischen Frau, die noch studiert.

Er war vorher in Steuerklasse I, jetzt würde sich wohl III für ihn und V für sie anbieten.

1.) Sieht er das so richtig?
2.) Ist das auch noch das Beste, wenn es ums Elterngeld geht, oder gibt es da etwas Besonderes zu beachten?
3.) Der Steuervorteil wird fürs ganze Jahr rückwirkend gültig, heisst das, dass er dann faktisch schon ab Januar in Steuerklasse III ist?
4.) Wo muss er eigentlich die Steuerklasse ändern lassen? Beim Arbeitgeber, beim Finanzamt oder beim Einwohnermeldeamt?
5.) Worauf muss er noch achten?

Hallo,

jemand verdient 2300 Euro brutto im Monat, hat frisch
geheiratet und erwartet in 8 Monaten ein Kind von seiner
russischen Frau, die noch studiert.

Er war vorher in Steuerklasse I, jetzt würde sich wohl III für
ihn und V für sie anbieten.

1.) Sieht er das so richtig?

—Arbeitet sie, wenn nicht auf jeden Fall 3/5

2.) Ist das auch noch das Beste, wenn es ums Elterngeld geht,
oder gibt es da etwas Besonderes zu beachten?

–wer will denn das Elterngeld beantragen: er oder sie?

3.) Der Steuervorteil wird fürs ganze Jahr rückwirkend gültig,
heisst das, dass er dann faktisch schon ab Januar in
Steuerklasse III ist?

– im Prinzip ja, aber mann muss eine Steuererklärug im nächten Jahr abgeben, denn rückwirkend wird kein Steuerklassenwechsel wirksam!

4.) Wo muss er eigentlich die Steuerklasse ändern lassen? Beim
Arbeitgeber, beim Finanzamt oder beim Einwohnermeldeamt?

–beim Meldeamt

5.) Worauf muss er noch achten?

–??

Hallo,

jemand verdient 2300 Euro brutto im Monat, hat frisch
geheiratet und erwartet in 8 Monaten ein Kind von seiner
russischen Frau, die noch studiert.

Er war vorher in Steuerklasse I, jetzt würde sich wohl III für
ihn und V für sie anbieten.

1.) Sieht er das so richtig?

—Arbeitet sie, wenn nicht auf jeden Fall 3/5

Sie arbeitet nicht.

2.) Ist das auch noch das Beste, wenn es ums Elterngeld geht,
oder gibt es da etwas Besonderes zu beachten?

–wer will denn das Elterngeld beantragen: er oder sie?

Was ist denn sinnvoller? Doch vermutlich sie, oder?

3.) Der Steuervorteil wird fürs ganze Jahr rückwirkend gültig,
heisst das, dass er dann faktisch schon ab Januar in
Steuerklasse III ist?

– im Prinzip ja, aber mann muss eine Steuererklärug im
nächten Jahr abgeben, denn rückwirkend wird kein
Steuerklassenwechsel wirksam!

Okay, er bekommt also nur das Geld, wenn er auch eine Steuererklärung macht.