hallo wissende 
folgender fiktive fall:
eine französische firma kauft in deutschland eine ware ein und führt diese nach frankreich aus.
die rg wird ohne deutsche ust. gestellt.
dann folgende möglichkeiten:
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die firma behält die ware. welche steuer muss sie darauf (in frankreich) zahlen?
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die firma verkauft die ware innerhalb frankreichs mit ausgewiesener mwst. welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?
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die firma verkauft die ware zurück nach deutschland an einen endverbraucher. rechnung mit französischer mwst. welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?
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die firma verkauft die ware zurück nach deutschland an einen gewerblichen abnehmer. rg ohne mwst? legal? welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?
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wie fall 3 mit dem unterschied, dass die ware vorher verarbeitet wird (zb wird aus den in deutschland gekauften einzelteilen in frankreich ein gerät zusammengebaut und dieses gerät dann als komplettsystem nach deutschland geliefert). legal? welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?
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wie fall 5, jedoch mit gewerblichem abnehmer in deutschland.
legal? rg. ohne mwst? welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?
die firmen würden jeweils natürlich ust-id nummern haben.
vielen dank
jay