Innergemeinschaftlicher handel, aus und einfuhr

hallo wissende :smile:
folgender fiktive fall:
eine französische firma kauft in deutschland eine ware ein und führt diese nach frankreich aus.
die rg wird ohne deutsche ust. gestellt.

dann folgende möglichkeiten:

  1. die firma behält die ware. welche steuer muss sie darauf (in frankreich) zahlen?

  2. die firma verkauft die ware innerhalb frankreichs mit ausgewiesener mwst. welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?

  3. die firma verkauft die ware zurück nach deutschland an einen endverbraucher. rechnung mit französischer mwst. welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?

  4. die firma verkauft die ware zurück nach deutschland an einen gewerblichen abnehmer. rg ohne mwst? legal? welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?

  5. wie fall 3 mit dem unterschied, dass die ware vorher verarbeitet wird (zb wird aus den in deutschland gekauften einzelteilen in frankreich ein gerät zusammengebaut und dieses gerät dann als komplettsystem nach deutschland geliefert). legal? welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?

  6. wie fall 5, jedoch mit gewerblichem abnehmer in deutschland.
    legal? rg. ohne mwst? welche steuern werden hier für die firma fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?

die firmen würden jeweils natürlich ust-id nummern haben.
vielen dank
jay

Servus,

eine französische firma kauft in deutschland eine ware ein und
führt diese nach frankreich aus.

Steuerlich ist das keine Ausfuhr, sondern eine innergemeinschaftliche Lieferung.

dann folgende möglichkeiten:

  1. die firma behält die ware. welche steuer muss sie darauf
    (in frankreich) zahlen?

TVA auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, gleichzeitig abziehbare Vorsteuer.

  1. die firma verkauft die ware innerhalb frankreichs mit
    ausgewiesener mwst. welche steuern werden hier für die firma
    fällig, bzw können gegeneinander verrechnet werden?

TVA auf den Umsatz. TVA auf den Erwerb. Abziehbare Vorsteuer in Höhe der TVA auf den Erwerb.

Außerdem, wenn beim Verkauf Gewinn erzielt wird, IR bzw. IS und taxe professionelle.

  1. die firma verkauft die ware zurück nach deutschland an
    einen endverbraucher. rechnung mit französischer mwst. welche
    steuern werden hier für die firma fällig, bzw können
    gegeneinander verrechnet werden?

Genau wie oben:

TVA auf den Umsatz. TVA auf den Erwerb. Abziehbare Vorsteuer in Höhe der TVA auf den Erwerb. Außerdem IS oder IR und TP.

  1. die firma verkauft die ware zurück nach deutschland an
    einen gewerblichen abnehmer. rg ohne mwst?

Wenn der Abnehmer Unternehmer ist und eine USt-Identifikationsnummer präsentiert: Innergemeinschaftliche Lieferung, TVA-befreit. Kein Ausweis der TVA. Kein Reihengeschäft, weil die Vorgänge im Sachverhalt voneinander unabhängig sind: Gegenstand gelangt nicht vom Lieferanten an den letzten Abnehmer.

welche
steuern werden hier für die firma fällig,

TVA auf den Erwerb, abziehbare Vorsteuer in gleicher Höhe. Außerdem ggf. IS/IR und TP.

  1. wie fall 3 mit dem unterschied, dass die ware vorher
    verarbeitet wird (zb wird aus den in deutschland gekauften
    einzelteilen in frankreich ein gerät zusammengebaut und dieses
    gerät dann als komplettsystem nach deutschland geliefert).

Genau gleiche Sachlage, gleiche Besteuerung. Wenn der deutsche Abnehmer kein Unternehmer ist, TVA auf den Umsatz.

  1. wie fall 5, jedoch mit gewerblichem abnehmer in
    deutschland.

Das gleiche ohne TVA auf den Umsatz.

die firmen würden jeweils natürlich ust-id nummern haben.

Das Haben reicht nicht aus. Sie müssen dem jeweiligen Lieferanten benannt werden, dieser muss sich davon überzeugen, dass sie gültig sind, und die Bewegung der Ware nachweisen. Sonst gibts keine Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung.

Schöne Grüße

MM