Hallo zusammen,
Mal angenommen, ein Student würde gerne bei einem Komillitonen in dessen Firma jobben.
Dabei handle es sich um einige wenige Tage im Jahr.
Am angenehmsten wäre das natürlich abzurechnen als „kurzfristige Beschäftigung“ auf Lohnsteuerkarte, bei der kaum/keine Sozialabgaben/Steuern fällig werden. Das könnte aber dem Arbeitgeber zu viel Aufwand sein - die Firma ist klein und er ist selbst Student. Die beiden sind also auf der Suche nach einer sparsamen, natürlich legalen Alternative. „Gewerbe anmelden“ fällt schonmal weg, da es sich dabei um Scheinselbständigkeit handeln würde. Und einfach Rechnungen darf man als Privatperson nicht schreiben.
Ich habe allerdings Folgendes gehört:
„Quittungen darf eine Privatperson so viele schreiben wie sie will. Sie muss die Einnahmen allerdings entsprechend in der Steuererklärung verbuchen, falls das Finanzamt nachfragt. Für eine Firma läuft so eine Ausgabe prinzipiell wie der Kauf eines Geräts. (Abgesehen von dem Abschreiben auf mehrere Jahre.)“
Das sei die mit Abstand einfachste und sinnvollste Methode diesem Fall.
Jetzt wollte ich hier nochmals rückfragen:
Ist das wirklich eine legale Lösung für den regelmäßigen Gebrauch? Was wären die Verpflichtungen des Arbeitnehmers? Müsste er das als „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ in der Steuererklärung angeben? Wie hoch sind die Abgaben und die Steuern in diesem Fall?
Wenn er jetzt außerdem noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung hätte, könnte es hier zu Komplikationen kommen? Für die NV muss er ja auch alle paar Jahre seine Einkünfte angeben - würden die Euros hier wie auf der Steuererklärung erscheinen?
Und müsste er sich selbst um Versicherungen kümmern: Greift die Privathaftpflicht, falls was kaputt geht? Wie sieht es mit einer Arbeitsunfallversicherung aus?
Wenn das wirklich so simpel ist, wie es oben beschrieben wurde, warum wird es dann nicht regelmäßiger gemacht - ich hab davon bis auf den Hinweis oben noch nie etwas gehört?
vielen Dank
