Guten Tag,
Person A hat mit Person B ein Kind!
Person B ist alleinerziehend, Person A und Person B leben also getrennt.
Person A befindet sich in einer Ausbildung. Gibt es für Person A finanzielle Vorteile in der Ausbildung, wenn auf der Lohnsteuerkarte das Kind angegeben ist?
Das Kind wird in der monatlichen Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Liegt StKlasse 2 vor gibts noch mehr Netto vom Brutto.
Voraussetzung ist jedoch dass überhaupt Lohnsteuer anfällt.
LG
LSt-Klasse 2 bekommt nur der, bei dem das Kind lebt, hier also Person B.
Die Frage betraf aber Person A (wahrscheinlich den Vater?)
Hier wirkt sich das Kind nur auf den Soli und die KiSt aus.