Hallo,
wenn man als GbR Veranstaltungen organisiert und ausführt und Eintrittskarten verkauft nimmt man ja durch die Mehrwertsteuer eine Vorsteuer ein.
Kauft man Dienstleistungen, zum Beispiel Veranstaltungstechnik dann bezahlt man Umsatzsteuer?
Meine Frage lautet: Bekommt man die bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück? Darf man erst ab einem bestimmten Umsatz oder Gewinn Mehrwertsteuer nehmen?
Vielen Dank
Die Einnahmen der Gbr sind der Umsatzsteuer zu unterwerfen, sprich auf die Einnahmen muss man 19% draufschlagen, diese muss man an das finanzamt zahlen.
Von sämtlichen Kosten der GbR, bekommt die darin enthaltene Umsatzsteuer, man spricht dann von VORSTEUER, erstattet. Dies geschieht, in dem man das einfach mit der oben genannten Umsatzsteuer verrechnet.
Das gilt ab dem ersten Euro. Es gibt eine Kleinunternehmerregelung, diese ist bis zu einem Umsatz von 17.500 € im Jahr anzuwenden, dann entfällt Ounkt 1 und 2. Man darf aber auf die Anwendung der Reglung verzichten, dann gilt Punkt 1 und 2 wieder.
Gruß
Jörg
Salve
Die Einnahmen der Gbr sind der Umsatzsteuer zu unterwerfen,
sprich auf die Einnahmen muss man 19% draufschlagen, diese
muss man an das finanzamt zahlen.
Ich möchte auf ein nicht unwesentliches Detail hinweisen:
in den Einnahmen ist die Umsatzsteuer enthalten und nicht aufzuschlagen
bei 100 € Einnahmen sind also 16 € = 19% abzuführen
Falls es zu den theoretischen Fragen einen konkreten Sachverhalt geben sollte, würde ich dem Fragesteller einen Besuch bei einem Steuerberater dringend empfehlen, denn:
zu Beginn einer Unternehmung lässt sich ein Sachverhalt noch gestalten,
Jahre später ist i.d.R. nur noch Zahlen angesagt!
Wenn sich dann die GbR-Gesellschafter noch zerstritten haben…
MfG
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