Guten Tag,angenommen,jemand arbeitet selbstständig als Buchkorrektor auf Honorarbasis für einen Buchverlag.Könnte dieser Jemand Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UstG beantragen,wenn er unter dem Einkommenssatz von 17.000,- Euro jährlich liegt?Wenn ja,wie und wo (wahrscheinlich Finanzamt)könnte bzw. müsste diese Person das beantragen oder wird vom Finanzamt automatisch diese Umsatzsteuerbefreiung angenommen,wenn das Honorar unter einer bestimmten Grenze liegt?Das würde dann praktisch bedeuten,diese Person würde keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, bräuchte aber auch keine Steuern zu zahlen?Die Einnahmen müssten dann in einer Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres angegeben werden?
Hi!
Guten Tag,angenommen,jemand arbeitet selbstständig als
Buchkorrektor auf Honorarbasis für einen Buchverlag.Könnte
dieser Jemand Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UstG
beantragen,wenn er unter dem Einkommenssatz von 17.000,- Euro
jährlich liegt?
Nicht Einkommen sondern Umsatz zählt hier! Und es sind 17.500 €. siehe §19 UStG.
Wenn ja,wie und wo (wahrscheinlich
Finanzamt)könnte bzw. müsste diese Person das beantragen oder
wird vom Finanzamt automatisch diese Umsatzsteuerbefreiung
angenommen,wenn das Honorar unter einer bestimmten Grenze
liegt?
Das muss gar nicht beantragt werden, das ist automatisch so. Nur wenn man das nicht haben möchte muss das beantragt werden.
Das würde dann praktisch bedeuten,diese Person würde
keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, bräuchte aber auch
keine Steuern zu zahlen?
Die mEhrwertsteuerweiterleiterei an das Finanzamt entfällt, korrekt.
Die Einnahmen müssten dann in einer
Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres angegeben werden?
Ja, und Einkommensteuer muss darauf bezahlt werden.
Übrigens: Wenn der Fragesteller ausschließlich für Verlage tätig wird, wäre es dämlich die Leistungen ohne Umsatzsteuer abzurechnen. Er verliert dadurch die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.
Der Verlag bezahlt 1.000 € Netzto oder 1.900 @ (inkl. USt), das ist dem Piepegal weil gleiche Kosten.
Der Fragesteller bezahlt wenn er sich z.B. eine Computer kauft bei Media M. an der Kasse 595,00 €. WEnn er Kleinunternehmer ist endet die Geschichte hier, wenn er umsatzsteuerpflichitger Unternehmer ist bekommt er vom Computerkauf 95 € zurück, die Kiste kostet also nur 500€!
Gruß
Jörg
Der Verlag bezahlt 1.000 € Netzto oder 1.900 @ (inkl. USt),
das ist dem Piepegal weil gleiche Kosten.
Nur mal so…90% USt wär evtl etwas viel, oder? 
Hups, da hab ich wohl schon das Jahressteuergesetz 2011 preisgegeben …
Gruß
Angela 
Der 77er Schwede hat ja schon ziemlich alles beantwortet.
Ergänzung:
Wenn man eine freiberufliche Tätigkeit (beim FA) anmeldet oder ein Gewerbe (bei der Stadt) anmeldet, bekommt man in beiden Fällen den Fragebogen vom FA.
Dort wird entschieden, ob man auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten will. Bei Verzicht auf die KuR ist man für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.
Auch für kleine Unternehmen ist die Kleinunternehmer-Regelung nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll.
Argumente für und gegen: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#kleinuntern…
Das würde dann praktisch bedeuten,diese Person würde
keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, bräuchte aber auch
keine Steuern zu zahlen?
Es geht bis hierher nur um Umsatzsteuer.
Die Einnahmen müssten dann in einer Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres
angegeben werden?
Der Gewinn (=Einnahmen-Ausgaben) muss ermittelt werden [z. B. mit einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR]; und der kommt dann in die Einkommensteuererklärung:
Anlage S bei freiberuflicher Tätigkeit,
Anlage G bei Gewerbe
Gruß JK