ein steuerzahler beschäftigt für seinen privaten haushalt 2x pro woche ca. 30minuten eine koch und küchenhilfe. (80 euro pro monat)
kann er die lohnkosten als haushaltsnahe dienstleistung in die einkommensteuererklärung eintragen und bekommt darauf 20% der gezahlten löhne steuerlich gut geschrieben ?
wie hoch liegt der stuerabzugsbetrag bei solchen haushaltsnahen dienstleistungen ?
(bei handwerkerleistungen sind es bis 20% von maximal 6000 lohnkosten. gild das auch für haushaltsnahe dienstleistungen ?)
… oder muss der steuerzahler für so eine stuerbegünstigung pflegebedürftig sein ?
20% wie schon selbst geschrieben, wenn AN angemeldet überMonijob-zentrale und auch Überweisung an die Haushaltshilfe ist erforderlich!
Dann Lohn + Minijob-Abgaben: davon 20%
20% wie schon selbst geschrieben, wenn AN angemeldet überMonijob-:zentrale
wieso denn minijob zentrale ? ist das eine bedingung ?
der AN kommt nicht von einer minijobzentrale, sonder von einem gastrobetrieb.
die küchenhilfe wird nach rechnungstellung des gastrobetriebs per überweisung bezahlt.
wieso denn minijob zentrale ? ist das eine bedingung ?
Bei Angestellten im Haushalt: ja
der AN kommt nicht von einer minijobzentrale, sonder von einem
gastrobetrieb.
die küchenhilfe wird nach rechnungstellung des gastrobetriebs
per überweisung bezahlt.
Das vereinfacht die Sache enorm.
Rechnung und Überweisungsbeleg kann als „haushaltsnahe Dienstleistung“ zur Steuererklärung.