Freiberufler durch Steuern unter ALG2-Satz?

Guten Tag,

Empfängern von ALG2 stehen im Monat 359 Euro zu. Dabei handelt es sich per Definition um das „Existenzminimum“. In dieser Höhe soll „den Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden“.
Hinzu kommt eine Miete von maximal 360 Euro und die Krankenversicherung.

Szenenwechsel: Jemand ist selbstständig. Das heißt, um auf das Niveau eines Hartz IV-Empfängers zu kommen, braucht man im Monat einen Gewinn von 359+360+220 („bedürftiger Selbstständiger“ bei einer gesetzlichen Krankenkasse) = 939 Euro.

Zu meiner Frage: Wenn man dann genau diese Summe im Monat für sich übrig hat, so sind das im Jahr 11.268 Euro. Der Freibetrag für die Einkommenssteuer endet jedoch bei 7.834 Euro. Aber müssten es nicht eher die 11.268 sein?

Bedeutet das, wenn jemand aus eigener Kraft, sagen wir genau 939 Euro im Monat raus hat und darauf Steuern erhoben werden, bleibt demjenigen in Deutschland unterm Strich weniger als einem „Hilfebedürftigen“ und er lebt unter dem „Existenzminimum“?

Ist das wirklich so oder habe ich etwas nicht beachtet?

oder habe ich etwas nicht beachtet?

Ja, und zwar dass Gewinn nicht gleich das zu versteuernde Einkommen ist.

Sondern?
Was ist der Unterschied zwischen dem Gewinn und dem zu versteuerndem Einkommen?

Hallo,

nach dem Gewinn werden noch Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, Kirchensteuerzahlungen) und außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) abgezogen zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.

Gruß
Lawrence

Kuckst Du in § 2 EStG, da steht genau drin, wie man vom Gewinn zum zvE kommt.