Guten Tag,
eine Person X beginnt zum 4. Januar 2010 eine neue Arbeitsstelle die 160 Km entfert von seinem jetzigen Wohnsitz liegt.Die Person möchte aus diesem Grund im nächste Jahr doppelte Haushaltsführung geltend machen. Eine Zweitwohnung ist schon ab Dezember angemietet.
Jetzt ist es aber so, das die Person die Wohnung am Hauptwohnsitz schon gekündigt hat um zu seiner Freundin in die Wohnung zu ziehen, damit nicht noch mehr hin und her Fahrerei entsteht. Die Wohnung der Freundin liegt 10 Km weiter vom Arbeitsort weg als sein Nochhauptwohnsitz.
Bedingt durch die Kündigung seiner jetzigen Wohnung, hat er für diese aber noch die Kündigungsfrist bis Ende Februar 2010 einzuhalten.
Jetzt stellen sich folgende Fragen:
◦Wird das Finanzamt Probleme machen wenn er sich erst im März 2010 bei seiner Freundin anmeldet und wird ihm vielleicht die doppelte Haushaltsführung ab März aberkannt da priv. Gründe?
◦Wäre es besser für die Person sich jetzt schon bei seiner Freundin anzumelden,bevor er den neuen Job antritt.
◦Was wird das Finanzamt dann für Nachweise fordern womit er seinen Lebensmittelpunkt bei der Freundin belegen muß. Mietvertrag,Nachweise über Bezahlung der Miete usw.
Danke und Gruß
Jetzt stellen sich folgende Fragen:
◦Wird das Finanzamt Probleme machen wenn er sich erst im März
2010 bei seiner Freundin anmeldet und wird ihm vielleicht die
doppelte Haushaltsführung ab März aberkannt da priv. Gründe?
Warum sollte das FA da Probleme machen? Die Nebenwohnung ist ja dennoch vorhanden und der Tatbestand der „doppelten Haushaltsführung“ ebenfalls.
Dass die „Familienheimfahrten“ 10 km mehr sind als von der alten Wohnung ändert nix daran.
◦Wäre es besser für die Person sich jetzt schon bei seiner
Freundin anzumelden,bevor er den neuen Job antritt.
Es geht nicht darum wann man sich ummeldet sondern ab wann man tatsächlich in einer Wohnung wohnt. Wenn die Person sich bereits ab Dezember auch bei der Freundin „einmietet“ (richtig mit Einbeziehung in den Mietvertrag!!! - Das ist wichtig, denn sonst liegt ja kein DOPPELTER Haushalt vor) dann können auch ab Januar die 170 km als Familienheimfahrt berücksichtigt werden.
◦Was wird das Finanzamt dann für Nachweise fordern womit er
seinen Lebensmittelpunkt bei der Freundin belegen muß.
Mietvertrag,Nachweise über Bezahlung der Miete usw.
Mietverträge von beiden ( !! s. o.) Wohnungen, evtl. Fahrtenbuch (oder Kfz-Rechnungen aus denen die Km-Unterschiede erkennbar sind - also REchnung vom Anfang und Ende des Jahres)
LG Tobi@s