Hallo Experten,
für eine Geschäftsbuchhaltung wird der Kontenrahmen SKR 03 in einer für Makler und Handelsvertreter modifizierten Form benutzt. Hierbei sind durchlaufende Zahlungen zu verbuchen, die der Handelsvertreter an seine Kunden auszahlt und vom Auftraggeber erstattet bekommt. Welche Konten sollten für die beiden Buchungen verwendet werden ? Da diese Zahlungen regelmäßig anfallen, wäre es wünschenswert eigene Unterkonten für die Buchungen anzulegen. Welches "Ober"konto wäre für diesen Zweck ratsam ?
Danke für Eure Ratschläge.
Gruß
Nordlicht
Servus,
echte durchlaufende Posten im Sinn des Umsatzsteuerrechtes sind in der FiBu ziemlich selten, außerdem wird das Konto mit dieser Bezeichnung gern als „Wunderkonto“ verwendet, auf das man alles hinbucht, was man nirgendwo sonst hintun kann, oder wo Belege fehlen etc. Daher täte ich dieses Konto nicht nur für diesen Zweck, sondern nach Möglichkeit überhaupt nicht ansprechen: Umfangreiche Bebuchung von # 1590 ist ein Warnsignal für jeden Prüfer „Achtung! Hier wird schlampig gebucht“…
Wenn ichs richtig sehe, entsteht durch die Auszahlung an den Kunden gleichzeitig eine Forderung gegenüber dem Auftraggeber des Handelsvertreters, die dann später mit diesem abgerechnet wird.
So dass das Konto systematisch im Soll steht.
Dazu passen im SKR 03 die Konten 1500 - 1529, „Sonstige Vermögensgegenstände“. Mit dem relativen Vorteil, dass an dieser Stelle in dem wenig komfortablen, weil sehr eng eingerichteten SKR 03 sogar noch ein bissel Platz ist, um # 1501 - 1529 nach Kundengruppen (oder Abrechnungszeiträumen oder sonst irgendwie angemessen) in Unterkonten zu gliedern, die das Abstimmen sehr erleichtern können, und ggf. auch die Möglichkeit bieten, wenn die Gliederung nachvollziehbar ist, dass man aus irgendeinem Grund auftretende Sollsalden aus längst abgerechneten Vorgängen in Aufwand ausbuchen kann, ohne den einzelnen Vorgang bis Adam und Eva aufzudröseln - ohne dass das Anlass zur Beanstandung böte.
Schöne Grüße
MM
neben #1590 auch debitorisch/kreditorisch denkbar
Hi !
Wird denn eine EÜR oder eine Bilanz gemacht?
Ich täte aber, neben den von MM bereits genannten Möglichkeiten (15oo - 1529; 1590 - 1599) in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Buchungen auch überlegen, ob es nicht sogar sinnvoll wäre, hier mit Debitorkonten/Kreditorkonten zu arbeiten. Bei einer EÜR wäre nicht einmal eine Anpassung notwendig, da die Konten, auf die konsolidiert wird (1400 bzw. 1600) bei der Gewinnermittlung keine Rolle spielen. Lediglich bei Bilanzierung sollte man hier, die in den meisten Programmen vorhandene Möglichkeit nutzen, für einen Kontenbereich der Debi- oder Kreditoren die Konsolidierung auf z.B. #1590 umzuschlüsseln.
Die Buchung auf diesen Konten böte dann auch die Möglichkeit für OPOS-Auswertungen, was sicherlich auch nicht zu verachten ist. Kommt aber, wie bereits gesagt, auch auf den Umfang der Buchungen an.
BARUL76
Hi barul
Wird denn eine EÜR oder eine Bilanz gemacht?
Noch eine EÜR, Bilanzpflicht ist absehbar, daher wird jetzt schon, als Vorbreitung, mit einer zweiseitigen Buchhaltung begonnen.
der Häufigkeit der Buchungen auch überlegen, ob es nicht sogar
20 bis 25 p.a.
Moin Martin,
ansprechen: Umfangreiche Bebuchung von # 1590 ist ein
Warnsignal für jeden Prüfer „Achtung! Hier wird schlampig gebucht“…
die 15xx Konten sind im SKR03 Forderungskonten, d.h. dort wird die Erstattungsforderung gegen das Unternehmen gebucht. Wie sieht die Gegenbuchung aus ? Wohin bucht man die Zahlung an den Kunden ? 16xx ?
Gruß
Nordlicht
Hi !
Da MM bekanntermaßen den SKR03 nicht sonderlich gut leiden kann, springe ich mal ein. 
Gegenbuchung ist in diesen Fällen dann wohl regelmäßig das Geldkonto (Kasse #1000 bzw. Bank #1200).
BARUL76
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