Hallo zusammen,
gesetzt den Fall Herr A habe eine Eigentumswohnung bisher und bis ca. Mitte '09 selbstgenutzt (dieses Jahr zum letzten Mal Eigenheimzulagebe kommen).
Jetzt habe er die ETW für 1,5 Monate (=45 Tage) im Okt./Nov. '09 „warm“ vermietet (mündlicher Vertrag). Die Miete wurde per Überweisung vereinnahmt.
Als Kosten stehen ihr Instandhaltungskosten, Wasser, Heizung, Grundsteuer, Verwalterkosten usw. gegenüber, die von der Hausverwaltung auch jährlich gemäß Schlüssel verteilt werden.
a) Ist die Vermutung richtig, dass Herr A diese Kosten*45/365 auf die vermietete Zeit anrechnen kann?
b) Die Wohnung werde ab Mitte Nov. renoviert bzw. es laufen Instandhalungsarbeiten. Sie sei deshalb und weil der neue Mieter erst später kommt, bis Jahresende nicht vermietet.
Kann man dann die o.g. Kosten auch zusätzlich auf diese Zeit ausdehnen? Ab Jan. 2010 soll wieder vermietet werden.
c) Der Gewinn bzw. Verlust aus a) bzw. b) muss vermutlich in eine Anlage V zur Einkommensteuererklärung?
d) Wenn sich aus a) bzw. a) plus b) ein Verlust ergibt - Kann dieser mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden oder (wenn „Nein“, kann er nach 2010 vorgetragen werden?
Gruß JK