Nebenkosten - Hier Fahrtkosten - beim Kauf ETW

Hallo,

wenn man eine Eigentumswohnung zur Vermietung kauft, kann man die dazu entstandenen Fahrtkosten (ETW in München, Wohnort Hamburg) dann bei der Steuer als Nebenkosten ansetzen? Und wo steht das geregelt?

Hallo

Und wo steht das geregelt?

§ 9 ESTG Werbungskosten
(1) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

Grundsätzlich sind die Anlässe, bei einer vermieteten ETW vor Ort sein zu müssen, eher übersichtlich:
die Eigentümerversammlung und dann?
Wegen eines tropfenden Wasserhahns wird ein Vermieter eher nicht aus Hamburg in München anrücken, es sei denn, er hat private Gründe für regelmäßige Münchenbesuche.
Sobald neben Vermieterinteressen aber Privatinteressen hinzukommen, ist Schluss mit Werbungskosten.

M.a.W.
Fahrtkosten = grundsätzlich Werbungskosten, solange die Kirche im Dorf bleibt

MfG

Hallo,

im geschilderten Fall sind es allerdings Fahrten, die entstehen wegen der Anschaffung der Immobilie. Diese Fahrten stellen dann aber Anschaffungskosten dar und sind nur über die Abschreibung anrechenbar.

Gruß
Lawrence