Mal angenommen ein Unternehmer kauft Waren ein ( 10 Handys a 600 € ).
Aus dem Rechnungsbetrag wird die Vst abgezogen ( bekommt die ja vom FA wieder ) jetzt zu meiner Frage:
Die 10 Handys liegen nun „netto“ zu Hause/Lager, wie sieht es aus wenn er nur 9 Handys verkauft, und eins behalten möchte ???
wie deklariert man so was ?
- Werbegeschenk ? ( wo liegt die Preisgrenze netto )
- Vorführgerät ?
(was schreibt man in die EÜR ein ?? )
Dem Finanzamt wird doch sowas sicherlich auffallen oder ?
Danke für alle Tipps
P.s es handelt sich um einen Kleinunternehmer ( er ist Vst berechtigt )
- Werbegeschenk ? ( wo liegt die Preisgrenze netto )
Nein, er schenkt das Handy ja nicht her!
Was führt er denn vor?
Mein Vorschlag:
Ins Anlagevermögen damit, und abschreiben.
Privatentnahme/Eigenverbrauch
Hi !
Entnimmt der Unternehmer einen Gegenstand aus seinem Unternehmen für private Zwecke, so handelt es sich um den ehemaligen „Eigenverbrauch“. Sowohl in der Anlage EÜR (zur Einkommensteuer) als auch in der Umsatzsteuererklärung sind für diese Sachverhalte separate Zeilen vorgesehen.
Umsatzsteuerlich wird der Unternehmer so gestellt, als hätte er das Gerät privat gekauft. Die bisher gezogene Vorsteuer muss im Ergebnis wieder zurückgezahlt werden. Und bei der Gewinnermittlung erfolgt dies analog.
BARUL76
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