Hi,
wenn man bei seiner Einkommensteuererklärung 2008 (Mantelbogen + Anlage S) die 920 Euro pauschale Werbungskosten angeben möchte, wo tut man das? Oder benötigt das einen seperates Dokument.
Vielen Dank!
J.
Hi,
wenn man bei seiner Einkommensteuererklärung 2008 (Mantelbogen + Anlage S) die 920 Euro pauschale Werbungskosten angeben möchte, wo tut man das? Oder benötigt das einen seperates Dokument.
Vielen Dank!
J.
Die Pauschale gilt nur für Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, also bei Anlage S nicht möglich.
gruß
Jörg
Hallo,
die Pauschale muss nirgendwo angegeben werden. Stellt das FA fest dass die tatsächlich angegebenen Werbungskosten geringer sind als 920 € wird die Pauschale automatisch berücksichtigt.
LG
Hallo,
aber nicht bei der Anlage S, sondern nur bei der Anlage N.
Gruß
Lawrence