änderung steuerklasse und Kinderfreibetrag

Guten Tag,
die Steuerklasse kann von 1 auf 2 geändert werden (getrennt lebend) und ebenso den Kinderfreibetrag von 0 auf 0,5 (Tochter, 19 J, studiert). Kann man den Kinderfreibetrag auch ganz beanspruchen also nicht 0,5 Mutter + 0,5 an den Vater.
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Hallo,

wenn der andere leibliche Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt oder im nicht EG-Ausland lebt, ja.

Gruß
Lawrence