Schwarzarbeit von der Steuer absetzen

geht nicht,
aber wenn man es geschickt anstellt, ist es im Resultat doch fast so:

Ihr habt ein kleines Gewerbe, bei dem hin und wieder einfache Aushilfsarbeiten fällig sind, die Ihr gerne auf eine Person ohne Spezialkenntnisse übertragen möchtet.

Dazu sucht man sich z.B. eine Aushilfe ( Student, Arbeitslosen) den man als geringfügig Beschäftigten einstellt, entweder 2 Monate im Stück oder max. 50 Tage im Jahr, davon max. 18 Tage zusammenhängend. Bei anschließender Wiederholung der Tätigkeit mindestens 2 Monate Beschäftigungspause ohne Vertrag.

Wichtig ist, dass diese Person den Job nicht berufsmäßig ausführt, also dass diese Person diesen Job nach den amtlichen Bedingungen nicht zum Bestreiten seines Lebensunterhalts ausübt. Davon kann man bei Studenten ausgehen oder Personen, die im elterlichen Haushalt leben.
Maximal dürfen solche Personen 400€ im Monat verdienen. Bei Arbeitslosen geht das Arbeitsamt von sonst von berufsmäßiger Tätigkeit aus, für dann die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

Solche Beschäftigung – nur wenn dafür keine Spezialkenntnisse notwendig sind - ist sozialabgabenfrei, muss bei der Minijobzentrale innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden. Ein Arbeitsvertrag kann zunächst mündlich vereinbart werden, muss aber innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen.

Es müssen dafür bei Finanzamt steuern gezahlt werden – entweder 25% pauschale Steuern + KiSt + Soli oder Steuern mit Lohnsteuerkarte. Die Steuern sind mit www.abgabenrechner.de zu berechnen. Desweiteren ist Beitrag an die Gemeindeunfallversicherung zu zahlen.

Hat der Beschäftigte sonst keine Einnahmen, so erhält er die über Lohnsteuerkarte gezahlten Steuern erstattet, weil die Jahressumme unter dem steuerfreiem Existenzminimum liegt. Darin liegt der Piff, brutto = netto dann nahezu, UND die Ausgaben, - Lohn, Steuer und Versicherung - , sind beim Arbeitgeber von der Steuer absetzbar!

Dann muss man sich bescheinigen lassen,(google: „BeschkurzfristigeAushilfsbesch_neu“) dass…
„Hiermit bescheinige ich, dass die kurzfristige Aushilfsbeschäftigung in den Monaten von vornherein auf 50 Arbeitstage beschränkt ist. Der Arbeitnehmer bescheinigt mir, dass er keine weitere kurzfristige
Beschäftigung hat.“

Sowie die (Google =&gt:wink: „Erklaerung_ueber_kurzfristige_Beschaeftigung_neu“ beachten
Zur Prüfung der Berufsmäßigkeit ist dieses Diagramm hilfreich: (Google=&gt:wink: „Pruefung kurzfristige Beschäftigung“

Eine Zusammenfassung findet man auch hier: (Google =&gt:wink: „ Arbeitsvertragsdetails kurzfristige Beschäftigung www.bwr-media“ und hier: Google: „IHKFirmeninfoGeringfügigeBeschäftigungen“
Und hier : http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber5…

Bleibt noch die Frage: wo gibt es kostenlos Musterarbeitsverträge?

Kommentare erbeten.

Maximal dürfen solche Personen 400€ im Monat verdienen. Bei
Arbeitslosen geht das Arbeitsamt von sonst von berufsmäßiger
Tätigkeit aus, für dann die Sozialversicherungsbeiträge zu
entrichten sind.

Das Alo-Geld wird ab 165 € gekürzt…

Solche Beschäftigung – nur wenn dafür keine Spezialkenntnisse
notwendig sind - ist sozialabgabenfrei,

Käse

muss bei der
Minijobzentrale innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.

Richtig

Ein
Arbeitsvertrag kann zunächst mündlich vereinbart werden,

Richtig

muss
aber innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen.

Käse

Hat der Beschäftigte sonst keine Einnahmen, so erhält er die
über Lohnsteuerkarte gezahlten Steuern erstattet, weil die
Jahressumme unter dem steuerfreiem Existenzminimum liegt.

Aber nur bei Abrechnung auf LSt-Karte.

Darin liegt der Piff, brutto = netto dann nahezu, UND die
Ausgaben, - Lohn, Steuer und Versicherung - , sind beim
Arbeitgeber von der Steuer absetzbar!

Wo ist jetzt da DER Hammer? Was ist daran neu?

Guten Tag,

Maximal dürfen solche Personen 400€ im Monat verdienen. Bei
Arbeitslosen geht das Arbeitsamt von sonst von berufsmäßiger
Tätigkeit aus, für dann die Sozialversicherungsbeiträge zu
entrichten sind.

Das Alo-Geld wird ab 165 € gekürzt…

Solche Beschäftigung – nur wenn dafür keine Spezialkenntnisse
notwendig sind - ist sozialabgabenfrei,

Käse

das war eine Auskunft der Arbeitgeberstelle des Finanzamts, betrifft dann wohl einen steúerlichen Aspekt, ggf die Zulässigkeit des Zahlens der 25% Pauschalsteuer?

muss bei der
Minijobzentrale innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.

Richtig

Ein
Arbeitsvertrag kann zunächst mündlich vereinbart werden,

Richtig

muss
aber innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen.

Käse

sorry, etwas anders steht es im IHK Merkblatt:
8.1. Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Bei mündlichem
Vertragsschluss muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats seit
Bestehen des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich
mitteilen. Ausnahmen gibt es nur noch für Aushilfstätigkeiten mit Vertragsdauer von
höchstens einem Monat.

Hat der Beschäftigte sonst keine Einnahmen, so erhält er die
über Lohnsteuerkarte gezahlten Steuern erstattet, weil die
Jahressumme unter dem steuerfreiem Existenzminimum liegt.

Aber nur bei Abrechnung auf LSt-Karte.

Darin liegt der Piff, brutto = netto dann nahezu, UND die
Ausgaben, - Lohn, Steuer und Versicherung - , sind beim
Arbeitgeber von der Steuer absetzbar!

Wo ist jetzt da DER Hammer? Was ist daran neu?

Ich habe nicht behauptet, dass es neu ist, nur gefragt, ob es richtig ist, dass bei Beschäftigung z.B. eines Studenten oder einer Person, die kein ALG Geld bekommt, diese Person brutto = fast netto bekommt, der AG aber den Steuervorteil hat.

ich weiss nicht,

manchmal denke ich mir: wie lebt es sich wohl im nirvana?

ruferausderwüste

Salve

es steht nirgendwo, dass Betriebsausgaben nur abziehbar sind, soweit sie beim Zahlungsempfänger eine echte Steuerzahlung auslösen.

Die geschilderte Variante wird immer wieder von „Bedürftigen“ genutzt, die Ehepartner und / oder Kinder als Pauschalkräfte absetzen.
Manchmal arbeiten die tatsächlich im Betrieb …

Bleibt noch die Frage: wo gibt es kostenlos Musterarbeitsverträge?

[http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCe…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCenter/2 Formulare und Antr_C3_A4ge/1 F_C3_BCr Privathaushalte/PDF-3 Mustervertrag__PH,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PDF-3_Mustervertrag_PH.pdf)

MfG

Was soll das heißen, ich verstehe das nicht, bitte etwas konkreter:

„es steht nirgendwo, dass Betriebsausgaben nur abziehbar sind, soweit sie beim Zahlungsempfänger eine echte Steuerzahlung auslösen.“

Solche Beschäftigung – nur wenn dafür keine Spezialkenntnisse
notwendig sind - ist sozialabgabenfrei,

Käse

das war eine Auskunft der Arbeitgeberstelle des Finanzamts,
betrifft dann wohl einen steúerlichen Aspekt, ggf die
Zulässigkeit des Zahlens der 25% Pauschalsteuer?

Ich kann Clematis nur wiederholen, Käse…

muss
aber innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen.

Käse

sorry, etwas anders steht es im IHK Merkblatt:
8.1. Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen
werden. Bei mündlichem
Vertragsschluss muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
innerhalb eines Monats seit
Bestehen des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen
Vertragsbedingungen schriftlich
mitteilen. Ausnahmen gibt es nur noch für Aushilfstätigkeiten
mit Vertragsdauer von
höchstens einem Monat.

Bitte genau lesen. Was die IHK hier meint ist das sogenannte Nachweisgesetz. Danach hat der Arbeitgeber - wie oben schon geschrieben - dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich mitzuteilen. Diese Verpflichtung entfällt dann, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird.

Diese Mitteilung ist aber kein Arbeitsvertrag.

Im übrigen ist die Durchführung des Nachweisgesetzes nicht mit Sanktionen verbunden, sodass der Arbeitnehmer oft trotzdem nichts mitgeteilt bekommt.

Darin liegt der Piff, brutto = netto dann nahezu, UND die
Ausgaben, - Lohn, Steuer und Versicherung - , sind beim
Arbeitgeber von der Steuer absetzbar!

Wo ist jetzt da DER Hammer? Was ist daran neu?

Ich habe nicht behauptet, dass es neu ist, nur gefragt, ob es
richtig ist, dass bei Beschäftigung z.B. eines Studenten oder
einer Person, die kein ALG Geld bekommt, diese Person brutto =
fast netto bekommt, der AG aber den Steuervorteil hat.

Der Arbeitgeber muss aber auch was für diesen Steuervorteil ausgeben, schon mal daran gedacht?

Oder mit anderen Worten: Wenn bei einem „normalen“ Arbeitnehmer alle Aufwendungen für den Arbeitgeber Betriebsausgaben sind, warum dann nicht auch hier?

muss
aber innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen.

Käse

nö,
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

Doch Käse, die Mitteilung nach dem Nachweisgesetz ist kein Arbeitsvertrag.

Ziemlich wirres Zeug, was Du da schreibst.

Danke für Hinweise,
wie soll ich DAS wissen, wenn ich nicht wie Ihr sowieso schon fachkundig bin. Gerade darum habe ich das hier geschrieben, weil ich diese Eure Differenzierungen / feinen Unterscheidungen / meine Fehler wissen möchte.

Also: Wenn der AG so eine Aushilfe beschäftigt, bekommt die Aushilfe z.B. 10€ effektiv Stundenlohn (incl. seiner Steuerrückerstattung, wenn seine Jahreseinkünfte unter diesen 7000 und etwas € bleiben), der AG braucht aber z.B. nur 8€ dafür aufwenden bei einen persönlichen Steuersatz von 25%, zuzgl. Jahresbeitrag GUV.

Gruß Schwipp