der volljährige A absolviert eine vom Arbeitsamt geförderte Qualifikationsmaßnahme,an zwei Tagen die Woche besucht er schon die für den entsprechenden Beruf zuständige Berufsschule.
Als „Lohn“ werden 212€ gezahlt die Kosten der Sozialversicherung trägt das Arbeitsamt.
Kann A bzw. die Eltern von A die Kosten (Fahrtkosten, Schulbücher etc.)bei der Steuererklärung angeben?
Die Eltern von A beziehen noch Kindergeld und ein Kinderfreibetrag ist beim Vater eingetragen. können die Aufwendungen über die Erklärung der Eltern abgesetzt werden ?
Wenn die Eltern Kindergeld erhalten UND die Aufwendungen für ihren Junior tragen, dann sind sämtliche Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten. Ein Ansatz für Aufwendungen, die für das Kind getragen werden, ist daher nicht möglich.
Es sollte jedoch geprüft werden, ob den Eltern nicht ein Ausbildungsfreibetrag zusteht.