ich knobele gerade an folgendem fiktiven Fall, bzgl. Umzugskosten:
Ein Mann zieht aus beruflichen Gründen (Jobwechsel) von A nach B. In B bezieht er (weil Jobwechsel kurzfristig und wegen Probezeit) zunächst ein teilweise möbliertes Zimmer - der Mietvertrag ist befristet. Nach 4 Monaten bezieht er dann eine eigene Wohnung in B. Es fanden also 2 Umzüge statt. Einmal der Umzug von A nach B (Kisten mit Privatsachen etc) und dann dann der Umzug in eine eigene Wohnung (mit Neuanschaffungen von Möbeln etc).
Die Frage: Können beide Umzüge gleichwertig steuerliche geltend gemacht werden oder ist nur ein Umzug pro berufsbedingtem Wohnortwechsel zulässig?
danke für die schnelle Antwort! Aber in dem vorliegenden Fall wurde erst ja eine Wohnung auf Zeit angemietet um nach Ablauf der Probezeit eine eigene Wohnung zu beziehen. Dies spielt steuerlich keine Rolle?
nein, das spielt keine Rolle.
Man kann wegen Wechsel des Arbeitsplatzes nur einmal beruflich umziehen.
Hier könnte man sich aber raussuchen, welcher der Umzüge denn der berufliche ist.
Eher der zweite, denn während der Probezeit wäre dann noch die Beantragung einer doppelten Haushaltsführung möglich.
Die Hinweise zu den Lohnsteuer-Richtlinien schreiben in H 9.9 unter dem Thema „Zwischenumzug“ aber etwas anderes vor. Lediglich der erste Umzug ist beruflich veranlasst. Der zweite Umzug ist nur noch privat veranlasst („bessere Wohnung“, …). Lediglich wenn bei dem zweiten Umzug eine erhebliche Fahrzeitverkürzung erreicht wird, kann auch hier wieder eine berufliche Veranlassung vermutet werden.
ich gehe natürlich davon aus, dass der erste Umzug diese Bezeichnung nicht verdient, da vielleicht nur ein möbliertes Zimmer oder ein Hotel genommen wird, während der Erstwohnsitz unverändert bestehen bleibt.
Erst mit dem Umzug in eine „echte“ Wohnung nach Ablauf der Probezeit läge dann ein Umzug vor, der diesen Namen verdient.
Findet beim ersten mal schon ein richtiger Umzug statt, so ist dieser natürlich der berufliche.