Steuerrecht und Kindergeld bei Studenten

Guten Tag,
liebe Forenmitglieder.
Ich hätte eine Frage, welches sich auf den im Titel angegebenen Thema bezieht.

Müssen Studenten die kein Bafög erhalten, unter 25 sind und ein Jahreseinkommen von ca 9000 Euro Bruto haben, Steuern zahlen.
Aus Diversen Quellen wurde ein Grenzwert von 7680 Euro angeben.
Sind die 7620 Euro Netto oder Brutto?
Denn solch ein Student hätte noch abgaben wie zb. studentische Krankenversicherung und 9,9% Rentenversicherung.
Außerdem wurde öfter Werbungskosten von 920 Euro genannt. Werden diese Automatisch vom Jahreseinkommen abgezogen oder müssen Studenten dieses beim Finanzamt melden?

Der zweite Punkt wäre das Kindergeld welches als Freibetrag von 7680 Euro angeben ist. Bei einem Jahreseinkommen von 900 Euro Brutto würde dieses Freibetrag überschritten aber man könnte den Semsterbeitrag und die Studiengebühren gegen rechnen. Wie sieht es in diesem Fall mit den Werbungskosten aus?

Würde mich freuen wenn wir etwas Licht ins dunklen bringen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

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Müssen Studenten die kein Bafög erhalten, unter 25 sind und
ein Jahreseinkommen von ca 9000 Euro Bruto haben, Steuern
zahlen.

Studenten müssen wie alle anderen Menschen auch Steuern zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Es gibt KEINEN Sonderstatus für Studenten. Leider ist dieses Gerücht nicht aus der Welt zu kriegen.

Aus Diversen Quellen wurde ein Grenzwert von 7680 Euro
angeben.

Der gilt fürs Kindergeld.
Der Grundfreibetrag bei der ESt beträgt in 2009 7834 €.

Sind die 7620 Euro Netto oder Brutto?

7680 = brutto
7834 = brutto

Denn solch ein Student hätte noch abgaben wie zb. studentische
Krankenversicherung und 9,9% Rentenversicherung.

Kann er unbegrenzt nur bei der KiGe-Grenze abziehen. Nicht aber bei der ESt, da unterliegen diese Ausgaben einer Höchstgrenze.

Außerdem wurde öfter Werbungskosten von 920 Euro genannt.
Werden diese Automatisch vom Jahreseinkommen abgezogen oder
müssen Studenten dieses beim Finanzamt melden?

Automatisch, sowohl bei der ESt als auch beim KiGe

Der zweite Punkt wäre das Kindergeld welches als Freibetrag
von 7680 Euro angeben ist. Bei einem Jahreseinkommen von 900
Euro Brutto

Soll sicher 9000 € brutto heissen?

Danke für ihre Antwort.

Ja, es war 9000 Euro gemeint.

Von den 9000 Euro kann man wie sie schon bestätigt haben die 920 Euro Werbekosten abziehen. Dann wäre man bei 8080 Euro.
Welche Beiträge werden noch berücksichtigt?

Soweit ist mir bekannt ist bekommen die Eltern bis zum 25 Lebensjahr Kindergeld.
Schließt dieses den 25 Lebensjahr mit ein, also würde dieser bis zum 24 Lebensjahr Kindergeld bekommen oder bis ende des 25 Lebensjahr?

Nehmen wir den fiktiven Fall an, dass der Student im Juni 2010, 25 Jahre alt wird. Hat dann dieser ein Freibetrag von 7680 Euro oder nur die Hälfte, also 3840 Euro?

Ist das Kindergeld in diesem genannten Fiktiven Fall gefährdet?

Mit freundlichen Grüßen