Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte (einfache Entfernung) beträgt 26 km.
In dem Bescheid des Einkommensteuerjahresausgl. hat das Finanzamt diese Entfernung ohne weitere Begründung von 26 km auf 16 km gekürzt.
Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, bisher aber noch keine weitere Mitteilung erhalten.
Nun habe ich bedenken; wenn das Finanzamt bei ihren ermittelten 16km bleibt, kann ich dann damit argumentieren, dass das Finanzamt mir im Jahre 1999 die 26 km auch erstattet, bzw. anerannt hat oder sollte ich das lieber lassen?
Kann ich das Finanzamt dazu bewegen, diese Strecke selber abzufahren?
die FAe, verfügen neuerdings über routenplaner, mit denen sie das nachchecken. auf die vorjahre kannst du dich nicht berufen!
anzuerkennen ist die kürzeste und günstigste. eine laengere strecken wird nur anerkannt, wenn du eine erhebliche zeitersparnis hast (z.b. einen kleinen umweg über die autobahn!)
auf keinen fall wird ein sachbearbeiter die strecke abfahren!
solong
shob
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Die Sache mit dem Routenplaner habe ich mich schon gedacht, doch diese Routenplaner mögen nicht immer die richtigen Entfernungen oder gar Wegstrecken ermitteln. (Selbst schon die Erfahrung gemacht).
Mein Routenplaner ermittelt selber nur 20,7 km
und es verhält sich so, dass die Strecke tatsächlich 26 km beträgt. (Ich glaube kaum, dass mein kilometerstand im Auto lügt?!?).
Ob es die günstigste Strecke ist glaube ich kaum…es ist aber die schnellste.
Ich kann zwischen drei verschiedenen Strecken wählen und die Entfernungen haben dabei vielleicht eine Differenz von 3 - 4 km.
Also 10 km Kürzung kann doch wohl nicht wahr sein!?!