Hallo,
eine Firma hat ein Prämienstystem, in dem die Mitarbeiter
ab und an kleinere Beträge erhalten können.
Die Größenordnung ist zwischen 10 und 200 Euro.
Wenn die Mitarbeiter diese Prämie versteuern, bleibt teilweise weniger als die Hälfte übrig.
Wenn die Firma diese beträge jetzt auf Wunsch des Mitarbeiters spendet, könnte dann der komplette Betrag gespendet werden, oder würden hier auch steuern anfallen?
Der Gedanke ist grob, statt sich 20 euro auszahlen zu lassen und 10 euro in der tasche zu haben, lieber 20 euro spenden…
Gibt es vielleicht noch mehr zu bedenkende Punkte?
Danke für Rat!
Sebastian
Wenn die Firma diese beträge jetzt auf Wunsch des Mitarbeiters
spendet, könnte dann der komplette Betrag gespendet werden,
oder würden hier auch steuern anfallen?
Kommt drauf an, auf wen die Spendenbescheinigung ausgestellt ist!
Danke für die ausführliche Antwort!
Also wenn der Spendenaussteller die Firma ist,
wird der volle Betrag gespendet, ohne zusätzliche Kosten für die Firma?
Und wenn der Spendenaussteller der Mitarbeiter ist, wird vorher versteuert!?
Hallo,
wie wäre es denn, wenn die Firma statt einer Prämie, Benzingutscheine an die verdienten Mitarbeiter ausstellen lassen würde?
Diese sind bis 44 Euro je Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
Entscheidend ist, dass kein Geldbetrag auf dem Gutschein steht, sondern nur eine Mengenabgabe, zum Beispiel 25 Liter Superbenzin.
Gruß
Lawrence
Gute Idee!
Aber primär hätte ich meinen Fall geklärt,
da es eine gute Sache ist…
Gruß
Sebastian
Nicht schlecht, wenn ich näher darüber nachdenke!
Gibts das auch irgendwie für die Bahn?
Servus,
Gibts das auch irgendwie für die Bahn?
Grundsätzlich gilt die 44 € - Freigrenze für jede Art von Sachbezug: Fahrkarten, Wein, Benzin, Tempotaschentücher etc.
Problematik daran ist, dass es in allen möglichen anderen Zusammenhängen zu steuerpflichtigen Sachbezügen kommen kann, wenn man nicht aufpasst - in Reisekostenabrechnungen gibts da z.B. viele Anlässe. Wenn man in den 44 € noch ein wenig Luft hat, lassen sich diese Dinge im Prüfungsfall ohne Überraschungen abhandeln.
– Für die Bahn gibts übrigens was ganz Scharmantes am Rande: Wenn der Arbeitgeber zeigen kann, dass schon allein mit den Ermäßigungen auf dienstliche Fahrten der Preis der Bahncard 25 oder auch BC 50 oder auch BC 100 ausgeglichen ist, ist für den Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil damit verbunden, wenn ihm der Arbeitgeber die Bahncard bezahlt. Egal, wie oft und wo für er sie außerhalb von Dienstreisen auch noch nutzt.
Schöne Grüße
MM
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