Wenn man Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken aufteilt, die gesamte Summe der Freistellungsaufträge allerdings über 801 euro liegen, man aber insgesamt unter 801 euro an Erträge eingestrichen hat (alle Banken zusammen). Bekommt man dann dennoch Probleme mit dem Finanzamt?
In der Regel bekommt man ein Schreiben dass man die Freistellungsaufträge für die Zukunft berichtigen soll, mehr nicht. Dieses Schreiben kommt aber evtl. erst ein paar Monate später.
das halte ich für falsch: nach meiner Erfahrung oft erst kommt Jahre später, wenn man meint, das Ganze ist vergessen, ein Schreiben vom Finanzamt, dass man diese Jahre genau nachweisen muss!
Daher sollte man umgehend die Freistellungsaufträge ändern lassen und die Nachweise für die Zinsen des Jahres mit den zu hohen Beträgen aufheben oder sogar mit der nächsten Stueererklärung belegen und erklären, warum und dass ab sofort alles ok ist - das ist nur ein Tipp zur Vermeidung von Ärger!
das halte ich für falsch: nach meiner Erfahrung oft erst kommt
Jahre später, wenn man meint, das Ganze ist vergessen, ein
Schreiben vom Finanzamt, dass man diese Jahre genau nachweisen
muss!
Früher war das so, mittlerweile sind unsere Programme besser geworden, zumindest im EOSS-Bereich. Es werden sogar die von den Banken gemeldeten Daten mit den Festsetzungsdaten abgeglichen, und wenn diese übereinstimmen, wird normalerweise überhaupt kein Schreiben erstellt. Wobei gute Bearbeiter auch früher schon den Passus mit der „erneuten Vorlage der Belege“ gestrichen haben, wenn diese schon bei der Veranlagung vorlagen.
Wenn keine Zinsen erklärt wurden, siehts natürlich anders aus. Wobei meines Wissens die Banken schon seit einigen Jahren auch die Höhe der tatsächlichen Erträge melden, sodass ein Anschreiben auch dann nicht erfolgen sollte, wenn diese, wie im geschilderten Fall, unterm Freibetrag liegen.
Mit der glorreichen Abgeltungssteuer ab 2009 schauts dann natürlich wieder anders aus.
Daher sollte man umgehend die Freistellungsaufträge ändern
lassen und die Nachweise für die Zinsen des Jahres mit den zu
hohen Beträgen aufheben oder sogar mit der nächsten
Stueererklärung belegen und erklären, warum und dass ab sofort
alles ok ist - das ist nur ein Tipp zur Vermeidung von Ärger!
Längere Aufbewahrung solcher Unterlagen kann nie schaden, unverlangtes Einreichen würde ich aber nicht für sinnvoll erachten.
Wenn man bei der Postbank zum Jahresbeginn einen Freistellungsauftrag in voller Höhe beantragt hat, kann man den Freistellungsauftrag nicht mehr rückwirkend anpassen.
Wie sollte man vorgehen, wenn man noch bei einer anderen Bank Zinsen erhält, aber insgesamt unter 801 euro liegt (alle Banken zusammen)? (Bei dieser Bank lässt sich der Freistellungsauftrag rückwirkend beantragen)
Wenn man bei der Postbank zum Jahresbeginn einen
Freistellungsauftrag in voller Höhe beantragt hat, kann man
den Freistellungsauftrag nicht mehr rückwirkend anpassen.
Wie sollte man vorgehen, wenn man noch bei einer anderen Bank
Zinsen erhält, aber insgesamt unter 801 euro liegt (alle
Banken zusammen)? (Bei dieser Bank lässt sich der
Freistellungsauftrag rückwirkend beantragen)
Es steht also nur die Postbank im Wege …
Man könnte die Postbank fragen, mit welchem Recht sie einem die Anpassung des Freistellers auf die bereits ausgeschöpfte Höhe verweigert.
Da die Einnahmen unter 801€ liegen, könnte man die Freisteller ab dem nächsten Jahr so anpassen, dass keine Abgeltungssteuer erhoben wird, man aber insgesamt nicht über die zulässige Höhe kommt. Die Zinsen des Jahres, in dem die Freisteller insgesamt zu hoch waren, gibt man einfach bei der entsprechenden Einkommensteuerveranlagung an, mit den entsprechenden Bescheinigungen der Banken. Dann sollte man seine Ruhe haben.