Wohnsitz Deutschland, Arbeitgeber England

Guten Tag,

folgendes Anliegen: Frau B. ist Mutter und arbeitet stundenweise von Zuhause für eine englische Firma.
Meine Frage bezieht sich auf die Anstellung, da ich nicht sicher bin was steuerlich besser für Frau B. ist bzw. eventuell Nachteile bringen würde.
Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Die Firma stellt sie auf Stundenbasis ein ( das wären ca. 400 € im Monat momentan)
  2. Sie beantragt eine Selbständigkeit und bleibt unter dem Satz um als Kleingewerbetreibende laufen zu können und keine Steuern zu zahlen.

Grundsätzlich würde sie gerne die 1. Variante wählen da sie dann nicht so viel Arbeit hat mit Ämtern usw. bzw. auch keine weiteren Kunden suchen muss in 2-3 Jahren ( wegen Scheinselbständigkeitsproblem).

Daher wollte ich Euch mal fragen- muss sie denn bei der Anstellung auf Stundenbasis Steuern bezahlen? In England oder Deutschland? Wieviel darf sie verdienen ohne dass ihr etwas abgezogen wird? Was empfehlt ihr?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
liebe Grüße
LAWoman

Servus,

in beiden Fällen liegt das Besteuerungsrecht bei Deutschland.

Es gibt aber keine freie Option zur Selbständigkeit. Entweder, die Arbeit ist weisungsgebunden, oder sie wird selbständig ausgeführt. Dass die Engländer es nicht mögen werden, wenn sie jemanden in D sozialversicherungspflichtig beschäftigen, leuchtet ein. Aber das Leben ist kein Wunschkonzert…

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Heißt dass sie müsste zumindest theoretisch wenn das Gehalt in der Höhe bleibt auf keinen Fall Steuern zahlen? Egal was sie macht?

Bezüglich Selbständigkeit: Das Ganze ist etwas kompliziert da sie ihren eigenen Bereich betreut ( also den deutschen Markt alleine betreut und dem Unternehmen als Consultant zur Verfügung steht) könnte sie in Zukunft sowohl den Weg der Selbständigkeit gehen aber auch eben angestellt sein - je nachdem für was sie sich entscheidet ist beides möglich.

Die Firma sagt bei Anstellung auf Stundenbasis müsste sie in der Höhe keine Steuern etc. bezahlen. Ist dass dann richtig oder habe ich Dich richtig verstanden und sie müssten es?

Entschuldige die nochmalige Nachfrage aber ich bin eine absolute Steuerniete!
Vielen Dank
Grüße
LAWoman

Servus,

bei nichtselbständiger Tätigkeit und einem Lohn bis 400 €/Monat (präzise) müssten bei Abrechnung als geringfügige Beschäftigung allenfalls 2% Lohnsteuer bezahlt werden, und falls gewünscht (unabhängig von Steuern) der Aufstockungsbetrag für Rentenversicherung.

Bei gleichen Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit hängt die Besteuerung davon ab, ob und wie viele anderen Einkünfte da sind.

Es liegt im Interesse des Arbeitgebers, den sozialversicherungsrechtlichen Status (selbständig/nichtselbständig) vor Aufnahme der Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung klären zu lassen - das Risiko, das bei Scheinselbständigkeit entsteht, liegt beim Arbeitgeber.

Schöne Grüße

MM