Arbeitszimer oder Abschreibung

Hallo !
Mal angenommen ein Künstler baut sich ein Atelier an sein bestehendes
Wohnhaus an. Da sein Einkommen nicht so hoch ist, hat er doch jetzt 2 Möglichkeiten:
Entweder er nimmt die Gesamten Baukosten und schreibt sie für 30 Jahre mit 3 % ab. (Betriebsstätte)
Oder er gibt das Ganze nur als Arbeitszimmer an. Atelier ist nur über separten Eingang erreichbar und nicht mit dem Haus verbunden.

Im letzteren Falle wird dann doch dieses Gebäude nicht ins Geschäftsvermögen übernommen ? Aber Abzugsbetrag wäre laut Taxmann für das Atelier fast so hoch wie der Afa Betrag. Somit langfristig gesehen doch die günstigere Lösung. Über Betriebsstätten finde ich fast keine Infos und deshalb wäre euere Meinung dazu gefragt.

Hallo,

so einfach ist es nicht, weil kein Wahlrecht in diesem Sinne besteht.
Das Atelier muss als Betriebsvermögen aktiviert werden, wenn sein Wert mehr als 1/5 des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks beträgt oder der Wert des betrieblichen Teils mehr als 20.500 Euro beträgt. Vergleiche § 8 Einkommensteuer-Durchführungsverordnungen.

Gruß
Lawrence