Guten Tag,
wo muß ein wegen dauernder Dienstunfähigkeit frühpensionierter Beamter mit Wohnsitz in Indonesien seine Bu-Rente versteuern? Die Pension ist in D zu besteuern, daß ist klar, aber fällt die Bu-Rente auch darunter?
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen.In Indonesien gibt es keine Einkünfte.
Falls alles unter das deutsche Steuerrecht fällt, ist es dann nicht günstiger für den Beamten die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen?
Wie verhält sich das mit den Freibeträgen. Versorgungsempfänger ist verheiratet und hat 1 Kind. Fällt dieses weg?
Finanzamt sagte nur ab nächstem Jahr gilt die LstKlasse 1, heißt daß der Ehepartner und das Kind nicht mehr berücksichtigt werden!!!
Dankeschön
Hi
wo muß ein wegen dauernder Dienstunfähigkeit frühpensionierter
Beamter mit Wohnsitz in Indonesien seine Bu-Rente versteuern?
endscheidend ist doch das Beamtenverhältnis
somit gilt das Kassenstaatsprinzip und Deutschland hat das Besteuerungsrecht
Die Pension ist in D zu besteuern, daß ist klar, aber fällt
die Bu-Rente auch darunter?
ja
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen.In Indonesien gibt es
keine Einkünfte.
Falls alles unter das deutsche Steuerrecht fällt, ist es dann
nicht günstiger für den Beamten die unbeschränkte
Steuerpflicht zu beantragen?
ja, das ist auf Antrag möglich, siehe § 1 Abs. 3 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
Wie verhält sich das mit den Freibeträgen.
Versorgungsempfänger ist verheiratet und hat 1 Kind. Fällt
dieses weg?
dann ist alles „normal“, also unbeschränkte Steuerpflicht
Finanzamt sagte nur ab nächstem Jahr gilt die LstKlasse 1,
heißt daß der Ehepartner und das Kind nicht mehr
berücksichtigt werden!!!
mal eine schriftliche Anfrage machen und den Sachbearbeiter für internationales Steuerrecht soll es beantworten. Müsste es eigentlich in jedem Finanzamt geben -eventuell telefonisch vorher fragen. Ba-Wü hat es…
Schöne Grüße
C