Im Internet findet man nur Informationen zum Thema Solaranlagen absetzen in Zusammenhang mit Photovoltaik. Nun habe ich gehört, dass man bei einer Solaranlage für Warmwasser nur die Montagezeit absetzen kann, nicht aber die Kosten der Solaranlage. Ist das Richtig? Heißt das man kann Sie gar nicht abschreiben? Vielen Dank!
Hallo,
hier werden wohl zwei unterschiedliche Sachverhalte vermengt.
a. bei einer Photovoltaik-Anlage speist der Betreiber den produzierten Strom ins Stromnetz ein. Hierfür erhält er ein Entgelt, das er als Gewerbetreibender versteuern muss. Im Gegenzug kann er die Aufwendungen für die Stromerzeugung als Betriebsausgaben absetzen. Hierzu gehören auch die AfA für die Anlage.
b. bei der Solaranlage zur Warmwasserbereitung erzeugt er die Energie nur für sich selbst. Hier ist eine AfA bzw. Erhaltungaaufwand im Rahmen des Gebäudes möglich (bei Einkünften aus Vermietung).
Die Arbeitskosten können als Modernisierungsaufwand sofort als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) geltend gemacht werden.
Gruß Woko