Gesetzt den Fall:
Jemand hat eine Antik-Sammlung.
Gleichzeitig handelt er auch mit den Artikeln.
Jetzt verkauft er teilweise zugekaufte Antiquitäten und welche aus der Sammlung.
Wie macht man den Steuerbehörden klar, was aus der Sammlung ist und was aus dem Gewerbe?
Fall beendet. Danke
Servus,
Wie macht man den Steuerbehörden klar, was aus der Sammlung
ist und was aus dem Gewerbe?
durch Führen eines Wareneingangs- und Warenausgangsbuches und körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag. So wie das im Handelsgewerbe nach wie vor den Regeln der Kunst entspricht.
Warenhandel ohne Bücher und Bilanz ist zwar in sehr vielen Fällen möglich. Es ist aber die Ausnahme zur Regel, die nur dann erlaubt ist, wenn Art und Umfang des Unternehmens keine Bilanzierung erfordern, näheres in § 1 Abs 2 HGB.
Schöne Grüße
MM
Art und Umfang des Gewerbes erfordern keine Bilanzierung .
Was nun?
Servus,
aus der Anfrage geht hervor, dass Art und Umfang des Gewerbes eine Bilanzierung erfordern: Genau deswegen, weil in nicht vernachlässigbarem Umfang Ware aus Privatvermögen eingelegt wird.
Ggf. kann mit dem FA verhandelt werden, ob aus dessen Sicht die Führung der genannten Nebenbücher plus körperliche Bestandsaufnahme ausreicht. Buchführungspflicht gem. § 140 AO ist beim Fiskus nicht so sehr populär, es gibt da wohl ganz gute Chancen auf einen Kuhhandel.
Schöne Grüße
MM