ESt: Zumutbare Belastung / Prozente / Kinderzahl

Hallo Wissende,

die „zumutbare Belastung“ wird ja in Prozenten der Einkünfte berechnet.
Diese Prozente sind von vh./nicht-vh. und Kinderzahl abhängig.

Woran macht sich die Kinderzahl fest? Am Kindergeld?

Wie ist es, wenn man für ein Kind nur für einen Teil des Jahres Kindergeld erhält? - Reicht (wie z. B. bei Riester oder Eigenheimzulage) ein Monat Kindergeldempfang?

Gruß JK

Kinder nach § 33 EStG
Hi !

Ein Blick in das Gesetz hätte hier sehr schnell die Antwort gebracht. Die Regelung der zumutbaren Belastung findet sich in § 33 Abs. 3 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Dort im Satz 2 kann man auch nachlesen, welche Kinder hier als Kinder gelten. Der Anspruch muss nur an einem einzigen Tag im Jahr bestanden haben.
Wurde der KFB übertragen, wirkt sich dies direkt auf die zumutbare Belastung aus.

BARUL76

.

Hi !

Ein Blick in das Gesetz hätte hier sehr schnell die Antwort
gebracht. Die Regelung der zumutbaren Belastung findet sich in
§ 33 Abs. 3 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Dort im Satz 2 kann man auch nachlesen, welche Kinder hier als
Kinder gelten. Der Anspruch muss nur an einem einzigen Tag im
Jahr bestanden haben.

Hmm,
dass ein Tag oder ein Monat reicht, kann ich im § 33 Abs. 3 Satz 2 EStG
aber nicht lesen.
Auch im § 32 Absatz 6 sehe ich nichts Passendes. *Augen reib*

Kannst Du mir da mal Lesehilfe geben?

Gruß JK