Steuerliche Absetzbarkeit einer Immobilie

Hallo zusammen,
gibt es eine Möglichkeit, in dem folgenden Fall eine Immobilie steuerlich abzusetzen?
A ist Eigentümer eines Haus, das ihm von seinen Eltern übertragen wurde (vorweggenommene Erbfolge). Die Eltern von A wohnen mit Nießbrauchsrecht (= lebenslanges Mietrecht) in dem Haus. A selber wohnt zur Miete in einer Wohnung und ist kaufmännischer Angestellter. Kann A einen positiven steuerlichen Effekt erzielen, weil er Eigentümer einer Immobilie ist? Wenn ja, wie? Was kann A in der Einkommensteuererklärung ansetzen?

nein, da passiert steuerlich gar nichts!

E.

A ist somit Eigentümer und kann selbstverständlich alle Kosten absetzen.

Wo ist der Ironie-Smilie?
Ernst gemeint kann die Antwort ja nicht sein, oder?

Einkünfteerzielung oder Handwerkerleistung
Hi !

Immobilien spielen derzeit im Einkommensteuergesetz nur an zwei Stellen eine Rolle. Zum Einen bei der Einkünfteerzielung (wobei hier vorrangig die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erwähnen sind) und zum Anderen bei den Steuerermäßigungen nach § 35a EStG.

Da aus dem Sachverhalt hervorgeht, dass weder das Gebäude noch Gebäudeteile der Einkunftserzielung dienen (Keine Miete von den Eltern, kein Arbeitszimmer, Atelier, …), kommen nur noch Gründe nach § 35a Abs. 3 EStG in Betracht.

Um hier nicht unnötig viel zu schreiben, ist erst mal nur der Link in das Gesetz beigefügt. Wenn sich dann noch Fragen ergeben, hilft sicherlich auch ein Blick ins Archiv, danach kann auch hier sicherlich weiter geholfen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

BARUL76

.