meiner Kenntnis nach darf ein Kleinunternehmer im laufenden Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 50.000 Euro nicht überschreiten, wenn er keine Umsatzsteuer zahlen möchte. Zudem darf im Vorjahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschritten worden sein.
Jetzt geht es um folgendes, theoretisches Szenario:
Ein Kleinunternehmer macht im 1. Geschäftsjahr 16.000 Euro Umsatz, im 2. weist er einen Umsatz von 48.000 Euro auf. Im 3. Geschäftsjahr macht er keinen Umsatz. Im 4. Geschäftsjahr macht er dann erneut 48.000 Euro Umsatz.
Muss der Kleinunternehmer in diesem Fall in einem der Jahre Umsatzsteuer zahlen ?
meiner Kenntnis nach darf ein Kleinunternehmer im laufenden
Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 50.000 Euro nicht
überschreiten,
Falsch. Er darf zu Beginn des Jahres nicht davon ausgehen können, die 50.000 zu überschreiten.
wenn er keine Umsatzsteuer zahlen möchte.
Die USt zahlt nicht der Unternehmer, sondern der Kunde. Der Unternehmer leitet sie nur weiter…
Jetzt geht es um folgendes, theoretisches Szenario:
Ein Kleinunternehmer macht im 1. Geschäftsjahr 16.000 Euro
Umsatz,
Geschäftsjahr 1.1.-31.12? Ich geh mal im folgenden davon aus!
im 2. weist er einen Umsatz von 48.000 Euro auf. Im 3.
Geschäftsjahr macht er keinen Umsatz. Im 4. Geschäftsjahr
macht er dann erneut 48.000 Euro Umsatz.
Muss der Kleinunternehmer in diesem Fall in einem der Jahre
Umsatzsteuer zahlen ?
Der KU darf einmalig die Grenze von 17.500 bis 50.000 überschreiten und ist in Folgejahren grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (außer es sind steuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze). Es zählt der Geldfluss, denn der KU ist idR kein Sollversteuerer. Also im Zweifel Kundenzahlung ins nächste Jahr verschieben…
Geschäftsjahr 1.1.-31.12? Ich geh mal im folgenden davon aus!
im 2. weist er einen Umsatz von 48.000 Euro auf. Im 3.
Geschäftsjahr macht er keinen Umsatz. Im 4. Geschäftsjahr
macht er dann erneut 48.000 Euro Umsatz.
Muss der Kleinunternehmer in diesem Fall in einem der Jahre
Umsatzsteuer zahlen ?
Ja, im 3.
Danke für die Antworten. Ja, Geschäftsjahr 1.1.-31.12. . Im 3. Geschäftsjahr macht der KU aber keinen Umsatz und muss dann folglich keine Umsatzsteuer zahlen bzw. weiterleiten, oder? Wie sieht es denn im 4. Geschäftsjahr dann aus?
„in den Folgejahren“ stimmt nicht. Beurteilt wird jedes einzelne Jahr.
Eine Wirkung auf fünf Jahre kann sich nur daraus ergeben, dass der Kleinunternehmer glaubt, er sei Regelversteuerer (z.B. wenn er die 17.500-€-Grenze nicht aufs Vorjahr, sondern aufs laufende Jahr bezieht), und durch die Vorlage einer USt-Erklärung mit Regelversteuerung die Option ausspricht, die ihn fünf Jahre lang bindet.
Das Gesetz spricht von vorraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro.
„im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“
D.h. wenn die 17.500er Grenze bis 50.000 Euro überschritten ist, gilt die UST-Pflicht - nach dem das FA den Wegfall der Kleinunternehmereigenschaft feststellt hat.
Das FA muss den Wegfall der KU-Regel NICHT feststellen!
Sobald im Vorjahr 17500 € überschritten sind, ist man ust-Pflichtig, egal ob das FA etwas feststellt oder nicht, und zwar ab 1.1. des Folgejahres.
Die 50.000 € Grenze kommt so gut wie NIE zum tragen, vorstellbar wäre das nur, wenn zB im Dezember ein Auftrag über 50.000 € für das Folgejahr eingeht. Dann ist der Unternehmer im Folgejahr USt-pflichtig, egal wie hoch der Umsatz des vorigen Jahres war!
Erstmal möchte ich mich für eure Beiträge bedanken - ist ja ne ganz schöne Diskussion hier geworden
Wie ist das mit dem voraussichtlich eigentlich gemeint? Also eine Bedingung der Kleinunternehmer-Regelung ist ja, dass der Umsatz im laufenden Jahr nicht 50.000 Euro überschreiten wird. Wenn der KU jetzt davon ausging, dass dies nicht der Fall würde, dann aber am Ende des Jahres doch einen Umsatz von bspw. 54.000 Euro aufweist, was passiert dann? Muss er die eigentlich fällig gewesenen Umsatzsteuerzahlungen nachzahlen? Und in den Rechnungen muss er ja auch kenntlich machen, dass er KU ist und somit umsatzsteuerbefreit. Muss er die Rechnungen dann alle nochmal neu schreiben, weil er jetzt doch Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt leisten musste?
Wenn der KU jetzt davon ausging, dass dies nicht der Fall
würde, dann aber am Ende des Jahres doch einen Umsatz von
bspw. 54.000 Euro aufweist, was passiert dann?
An sich nichts, ausser das FA kann der KU nachweisen, dass er zu Beginn des Jahres schon ernsthaft mit einer Überschreitung hätte rechnen müssen.
Natürlich stellt das FA die Berechtigung zur KU-Regelung fest. Der KU muss eine USt-Erklärung abgegen. 1. Seite unten: Umsätze als Kleinunternehmer. 2 Zahlen. Wenn davon ein Jahresumsatz über 17.500 liegt, prüft das FA, ob der Unternehmer von der Grenzüberschreitung vorher wußte. Das zu beweisen ist schwierig, aber sie vermerken die USt-Pflicht für die nächste Jahressteuererklärung. Es gibt Finanzämter, die auf die künftige Steuerpflicht hinweisen. Nix Käse.
Was soll der KU von der Überschreitung der 17500 vorher gewusst haben???
Am 1.1 steht zu 100% fest, ob die Grenze im Vorjahr überschritten wurde oder nicht. Da hat das FA die USt-ERklärung noch gar nicht-und trotzdem ist Schluss mit KU…
Muss der KU am Anfang jeden Geschäftsjahres seine Umsätze für das laufende Geschäftsjahr schätzen und dem FA seine Schätzungen bekannt geben? Also bei Gründung seiner KU muss er ja die Umsätze für die ersten beiden Geschäftsjahre schätzen, soweit ich weiß…
Aber muss er am Anfang des dritten Geschäftsjahres auch seine Umsätze für das dritte Geschäftsjahr schätzen und dem FA bekannt geben oder muss er seine Schätzung dem FA nur bekannt geben, sobald seine Umsätze voraussichtlich 50.000 Euro überschreiten werden, damit das Finanzamt sich darauf einstellen kann, dass er fortan Umsatzsteuerzahlungen tätigen muss? Also angenommen, KU hat im 1. und 2. GJ Umsätze von 14.000 Euro zu Buche stehen und KU erwartet für das 3. GJ Umsätze i.H.v. 35.000 Euro. Muss er diese Schätzung an das FA weitergeben oder nur, wenn der Umsatz in GJ 3 voraussichtlich 50.000 Euro überschreiten wird (da ja nur dann sich etwas an dem Status des KU ändern würde)? Ich hoffe, ich hab die Frage einigermaßen verständlich rübergebracht