Körperschraftssteuer

Hallo,

ich stehe hier vor einer für mich unlösbaren Aufgabe aus dem Steuerrecht…ich hoffe ihr könnt mir helfen…

Gehen wir davon aus das eine GmbH am ende diesen Jahres einen fiktiven Gewinn von 500000 schleifen in der bilanz ausweist. in diesem Gewinn sind folgende Aufwendungen und Erträge bereits erfolgswirksam abgezogen (

woher weiß ich denn ganu was vorher dazu und was abgezogen wurde?

Wenn Du die Aufgabe zu lösen bekommen hattest (Hausaufgabe?) hast Du sicher zumindest ein Skript in dem Du zumindest Ansätze nachlesen kannst!

Wenns bei „erfolgswirksam“ schon ausbeisst solltest Du evtl über Nachhilfe nachdenken, das überschreitet den Rahmen eines Forums schon gewaltig…

Besonders weil:

•KEINE JOB-ANGEBOTE ODER HAUSAUFGABEN-ERLEDIGUNG

(aus den Forenregeln…)

Für eure Hilfe oder ein paar hilfreiche hinweise wäre ich sehr
dankbar

Na dann wollen wir mal nicht so sein :wink:
Wie wärs für den Anfang mit §§ 9 und 10 KStG und § 4(5) EStG
Berechnung siehe R 29 KStR

Gemein *g*

Körperschaftsteuer

Man unterscheidet zwischen steuerlich abziehbar und nicht abziehbar. D.h. die Vorgänge werden verbucht wie sie anfallen. Dann kommt man zu einem Ergebnis X um zu wissen, ob sich der Betrieb an sich rentiert oder nicht. Es gibt dann Aufwendungen, die diesem Ergebnis X im Rahmen der Einkommensermittlung hinzugerechnet werden müssen, weil das Körperschaftsteuergesetz oder das Einkommensteuergesetz diesen Aufwendungen keinen Steuervorteil gewährt. Dazu zählt z.B. die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer oder 30 % der Bewirtungskosten oder die Gewerbesteuerzahlungen. So können aus 500.000 Gewinn steuerlich 600.000 Gewinn werden, weil die 100.000 zuvor als Betriebsausgaben verbucht wurden, die jedoch keinen Steuervorteil auslösen dürfen (d.h. den Steuergewinn nicht beeinflussen dürfen).