ESt+Gewerbe+Arbeitslos kann ich Werbungskosten ab

Hallo,

leider bin ich kein Steuerfreak und muß ehrlich gestehen dieses Gebiet ist eines meiner „Lieblingsgebiete“. Aber dafür seit Ihr es ja *g*. Meine Fragen:

Ich war im jahr 1999 arbeitslos und hatte Arbeitslosenhilfe erhalten. Dabei nahm ich an einer Weiterbildungsmaßnahme vom A-Amt vom Apr-Dez 99 teil, die 45 km einfach von meinem Wohnort entfernt lag. Natürlich hatte ich auch Werbungskosten (Fotos & Bewerbungsunterlagen, …).

  1. Da ich ein Gewerbe nebenbei habe, in jenem Jahr allerdings geringe Umsätze hatte würde ich gerne wissen, ob ich diese Webrungskosten geltend machen kann, oder nicht.

Eine Bekannte saget mir ich könne doch nichts absetzen, wenn ich keine Lohnsteuer bezahlt hatte. Irgendwie denke ich mir ist da was wahrs dran.

  1. Ich habe nach dem Kurs 01.01.00 einen Job gefunden (95km entfernt) und fuhr das gesamte Jahr täglich hin & zurück.
    Ende 00 bin ich Umgezogen, um nur noch 6km fahren zu müssen.
    Wo finde ich eine Aufstellung was ich genau aufgrund dieses Umzuges absetzen kann und was ist wenn am Ende die Erstattung höcher ausfällt als die Lohnsteuer. Mehr rausbekommen geht nicht, oder ?

100x Danke !

Peter

Hallo,

leider bin ich kein Steuerfreak und muß ehrlich gestehen
dieses Gebiet ist eines meiner „Lieblingsgebiete“. Aber dafür
seit Ihr es ja *g*. Meine Fragen:

hi nip - welche toller nick,

Ich war im jahr 1999 arbeitslos und hatte Arbeitslosenhilfe
erhalten. Dabei nahm ich an einer Weiterbildungsmaßnahme vom
A-Amt vom Apr-Dez 99 teil, die 45 km einfach von meinem
Wohnort entfernt lag. Natürlich hatte ich auch Werbungskosten
(Fotos & Bewerbungsunterlagen, …).

also, arbeitslosenhilfe ist ja keiner einkunftsart zuzurechnen, deswegen kannst du auch keine „werbungskosten“ geltend machen.

  1. Da ich ein Gewerbe nebenbei habe, in jenem Jahr allerdings
    geringe Umsätze hatte würde ich gerne wissen, ob ich diese
    Webrungskosten geltend machen kann, oder nicht.

die fahrten zur umschulung waren ja wohl 100%ig nicht im zusammenhang mit deinem gewerbe! daraus folgt: keine betriebsausgaben, daraus folgt: diese aufwendungen mindern nicht deinen gewinn aus gewerbebetrieb!

Eine Bekannte saget mir ich könne doch nichts absetzen, wenn
ich keine Lohnsteuer bezahlt hatte. Irgendwie denke ich mir
ist da was wahrs dran.

fast korrekt! es gibt noch die möglichkeit das man zu ESt-Vorauszahlungen verdonnert wird! der lohnsteuerabzug steht einer ESt-Vorauszahlung gleich. im grund kann man auch nur max. so viel zurückbekommen, wie man gezahlt hat!

  1. Ich habe nach dem Kurs 01.01.00 einen Job gefunden (95km
    entfernt) und fuhr das gesamte Jahr täglich hin & zurück.
    Ende 00 bin ich Umgezogen, um nur noch 6km fahren zu müssen.
    Wo finde ich eine Aufstellung was ich genau aufgrund dieses
    Umzuges absetzen kann und was ist wenn am Ende die Erstattung
    höcher ausfällt als die Lohnsteuer. Mehr rausbekommen geht
    nicht, oder ?

ein blick in das bundesumzugskostengesetz (BUKG) lohnt, denn das was beamte für einen umzug erhalten, kann man als „normaler“ arbeitnehmer max. als werbungskosten absetzen.

mehr rausbekommen kann man natuerlich nicht!

100x Danke !

Peter

ach, peter heisst du …

denke daran, die arbeitslosenhilfe mit anzugeben in deiner steuererklärung. die anderen einkünfte unterliegen damit dem progressionsvorbehalt. wenn du verheiratet bist oder als single trotzdem in die steuerzone kommst, dann wirds interessant!

sonst kann ich nichts mehr sagen, ausser dem grundsatz:

kosten (ob betriebsausgaben oder werbungskosten) sind der einkunftsart zuzurechnen, bei der sie entstanden sind. privates (dazu gehört auch umschulung) ist keiner einkunftsart zurechenbar (§12 EStG)…

gruss

showbee

Ähem, wie wär’s mit vorweggenommenen WK???
N’Abend,

also, arbeitslosenhilfe ist ja keiner einkunftsart
zuzurechnen, deswegen kannst du auch keine „werbungskosten“
geltend machen.

Stimmt nicht. Je nach dem wie konkret die Schulungsmaßnahme des Arbeitsamts mit dem ergriffenen Beruf in Zusammenhang steht, handelt es sich um vorweggenommene Werbungskosten bzw. um Weiterbildungskosten/Ausbildungskosten (Sonderausgaben).

Gruß Raúl

WK
Hi Raul,

also, arbeitslosenhilfe ist ja keiner einkunftsart
zuzurechnen, deswegen kannst du auch keine „werbungskosten“
geltend machen.

–>Ok.

Stimmt nicht. Je nach dem wie konkret die Schulungsmaßnahme
des Arbeitsamts mit dem ergriffenen Beruf in Zusammenhang
steht, handelt es sich um vorweggenommene Werbungskosten bzw.
um Weiterbildungskosten/Ausbildungskosten (Sonderausgaben).

–>Stimmt genau. Dadurch habe ich meinen jetzigen Job gleich im Anschluß bekommen.
Also könnte ich da was für 99 absetzen, oder wie darf ich das nun verstehen ?

DAnke

BUKG ???
Hallo showbee,

danke für die Antwort, doch was ist denn das BUKG und
kann man es auch im Internet runterladen ?

DAnke !

–>Stimmt genau. Dadurch habe ich meinen jetzigen Job
gleich im Anschluß bekommen.
Also könnte ich da was für 99 absetzen, oder wie darf ich das
nun verstehen ?

Welchen Job hast Du vor und welchen nach der Fördermaßnahme des Arbeitsamts gemacht? Hattest Du auf den neuen Job bereits vor Beginn der Weiterbildung (Umschulung?) konkrete Aussichten?

Wenn nein, liegen Weiterbildungskosten für einen nicht ausgeübten Beruf bzw. Ausbildungskosten vor, die bis max. 1.800 DM als Sonderausgaben abzugsfähig wären.

Bewerbungskosten etc. für den neuen Job können als (vorweggenommene) WK abgezogen werden, auch wenn sich dadurch negative Einkünfte ergeben.

Gruß Raúl

bin davon ausgegangen,
hi raúl,

das er bei „geringen umsätzen“ und arbeitslosikeit sicherlich nicht in die steuerzone kommt (was natuerlich genauestens zu überprüfen wäre.), dadurch erübrigt sich die rechnerei weil doch die WK im jahr der entstehung abzuziehen sind. ggf. macht er aber sogar einen vortragsfaehigen verlust, das sollte auch geprüft werden. aber davon gehe ich kaum aus.

Stimmt nicht. Je nach dem wie konkret die Schulungsmaßnahme
des Arbeitsamts mit dem ergriffenen Beruf in Zusammenhang
steht, handelt es sich um vorweggenommene Werbungskosten bzw.
um Weiterbildungskosten/Ausbildungskosten (Sonderausgaben).

dann erübrigt sich ME jedes rumgewürge ob WK, SOA etc…

aber, du hast recht, es kommt immer auf die gegebenheiten im einzelfall an…

der

shob

bundesumzugskostengesetz! ausschnitte kommen per mail!

der shob

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