ETW-Kaufvertrag 12/2008 alle Zahlungen in 2009

Hallo,
es wäre schön, wenn mir jemand von Euch folgende Fragen beantworten kann:
1.Kaufvertrag über eine ETW in 12/2008 - alle Zahlungen (Kaufpreis, Notar, Grunderwerbsteuer etc.) in 2009 - wie ist das in der EST-Erklärung 2008 abzuhandeln?
2.vor dem Kauf der ETW sind einige Objekte besichtigt worden, die dann nicht in Frage kammen (Fahrtkosten) - können die in 2008 angesetzt werden?

Hoffe auf Erleuchtung.
danke

Moinsen,
wie wird denn diese Wohnung genutzt? Will der Käufer selbst darin wohnen oder will er sie vermieten?
Schöne Grüße
e

moin, moin,
von Anfang an als Mietobjekt geplant (und auch ab 1.2. vermietet worden)
beste Grüße
Dirk

Moinsen,

1.Kaufvertrag über eine ETW in 12/2008 - alle Zahlungen (Kaufpreis, Notar, Grunderwerbsteuer etc.) in 2009 - wie ist das in der EST-Erklärung 2008 abzuhandeln?

=> Im Rahmen der Vermietung kann die Absetzung für Abnutzung (umgangssprachlich Abschreiben) angesetzt werden. Hier 2% der Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind alles, was der Erwerber aufwendet, um das Objekt zu erwerben (Kaufpreis, Notar, Grunderwerbsteuer). Die AfA kann dann angesetzt werden, wenn Übergang von Übergang von Nutzen, Gefahr und Lasten. Hier gilt ausnahmsweise mal nicht das Zufluss-/ Abflussprinzip. Wann dieser Zeitpunkt dieses Übergangs ist, müsste aus dem Kaufvertrag hervorgehen. Wenn in 12/2008, dann AfA zu 1/12 für 2008.

2.vor dem Kauf der ETW sind einige Objekte besichtigt worden, die dann nicht in Frage kammen (Fahrtkosten) - können die in 2008 angesetzt werden?

=> Nein, diese Aufwendungen können m.E. überhaupt nur dann berücksichtigt werden, wenn die Wohnung innerhalb der Spekulationsfrist wieder veräußert und der Veräußerungsgewinn ermittelt wird.

Schöne Grüße
e