Solidaritätszuschlag / Was nun ? Einspruch ?

Hallo !

Welche Vorgehensweise nach dem letzten Urteil dem Solidaritätszuschlag und nach den letzten Beschlüssen wäre nun richtig ?
Könnte oder sollte man nun Einspruch gegen seine Steuerbescheide einlegen ? Und wenn ja, wie lange könnte man rückwirkend Einspruch einlegen.
Wie sind Eure Gedanken zu diesem Thema ?

Moinsen,
man kann nur Einsprüche gegen Steuerbescheide einlegen, bei denen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Abgesehen davon wird es so sein, dass alle Bescheide hinsichtlich des Solidaritätszuschlags einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten werden bzw. wohl auch rückwirkend für alle Bescheide ab 2005.

"08.12.2009 | Finanzverwaltung

Der Solidaritätszuschlag wird zukünftig nur noch vorläufig festgesetzt. Das regelt das BMF in einem aktuellen Schreiben.

Der zuletzt mit Schreiben v. 23.11.2009 neu gefasste Vorläufigkeitskatalog wird - spätestens mit Wirkung ab 23.12.2009 - am Schluss um folgenden Satz ergänzt:

„Ferner sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen."

Enthält der Steuerbescheid diesen Vorläufigkeitsvermerk muss gegen den Bescheid kein Einspruch mehr eingelegt werden, um ihn offen zu halten und ggf. von einer positiven Entscheidung des BVerfG zu profitieren.

BMF, Schreiben v. 7.12.2009, IV A 3 - S 0338/07/10010"