mal angenommen jemand hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung.
ist es sinnvoll die geringfügige Beschäftigung über Lohnsteuerkarte laufen zu lassen oder nicht?
was wären dabei die Vor- bzw. Nachteile für den Arbeitnehmer?
ich meine mal gehört zu haben, dass man dann eine 2te Lohnsteuerkarte beantragen müsste und dies nur Nachteile bringt.
Hat nur Nachteile. Der Zweitjob muss versteuert werden, was er nicht muss wenn er vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird (umgungssprachlich: nicht über LSt-Karte läuft).
gruß
Jörg
ok, danke.
dann mal angenommen ein arbeitnehmer wäre in der folgende situation:
der arbeitnehmer hat einen arbeitsvertrag über einen sozialversicherungspflichtigen job mit einer zeitarbeitsfirma abgeschlossen und hat natürlich auch seine lohnsteurkarte abgegeben. 1 woche später erhält er ein vollzeitjobangebot (sozialversicherungspflichtig) von einem anderen arbeitgeber und nimmt dieses an. mit der zeitarbeitsfirma vereinbart er dort als geringfügig beschäftigter am wochenende weiterzuarbeiten. muss dort ein neuer arbeitsvertrag für geringfügig beschaftigte abgeschlossen werden oder kann der alte bestehen bleiben? wäre es ratsam die lohnsteuerkarte zurückzufordern um sie bei dem anderen arbeitgeber vorzulegen?
Neuer Arbeitsvertrag ist erforderlich, die Arbeitszeit müsste sich ja grundlegend geändert haben.
Die Lohnsteuerkarte wird bei dem Hauptbeschäftigungsverhältnis benötigt, von daher auf jeden Fall anfordern.
Gruß
Jörg