Zusammenveranlagung Ehegatten-Ehemann Mitunternehm

Hallo lieber Experte,

Mein Ehemann und ich haben die Zusammenveranlagung für das Jahr 2000 gewählt. Im Jahr 2000 wurde mein Mann arbeitslos. Desweiteren ist mein Mann Mitunternehmer (Geschäftsführer) einer im Jahr 2000 gegründeten GmbH.Mit dieser GmbH habe ich (Ehefrau) nichts zu tun. Die Einkünfte der GmbH waren im Jahr 2000 negativ.
Wie müssen wir nun bei unserer Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung) die selbstständige Arbeit meines Mannes
erklären? Müssen wir die Anlage GSE (selbständige Arbeit) beifügen? Und wenn ja, welche Einträge müssen gemacht werden ?Die Angelegenheiten der GmbH regelt der steuerberater
der Firma.
Danke für Eure Hilfe
Gruss
Angie

Hi, Angie,
so wie ich Dein Posting verstanden habe, ist Dein Mann als Geschäftsführer bei der GmbH angestellt. Also gehe ich davon aus, dass Dein Mann für seine Tätigkeit von der GmbH ein Gehalt erhält. Wenn dem so ist, muss die GmbH Deinen Mann auf seiner Lohnsteuerkarte (wie bei jedem anderen Arbeitnehmer) die Höhe des Gehalts und der einbehaltenen Steuer hiervon vermerken. Mit dieser Lo-Karte macht Ihr dann, entweder getrennt oder zusammen, Eure Steuererklärung.
Sollte Dein Mann kein Gehalt aus der GmbH bezogen haben und auch sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen haben (Die Sache mit der GmbH gehört nicht dazu. Die bezahlt ja Körperschaftssteuer!), dann könnt Ihr meines Wissen keine getrennte Veranlagung durchführen.
Gruß Willi

hi willi, hi angie,

getrennte veranlagung haengt nicht von der art der einkünfte ab. wie richtig gesagt, hat er sicherlich einkünfte aus nichtselbständiger arbeit. gewinnausschüttung wurden sicherlich noch nicht vorgenommen (ist ja eine neue gesellschaft).

bei der getrennten veranlagung werdet ihr lediglich wie 2 steuerpflichtige behandelt und auch so besteuert, weshalb sich zu 99% die zusammenveranlagung immer günstiger macht…

gruss

shob

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