Hallo euch allen!
Direktversicherungen (Gehaltsumwandlung) zur Altersabsicherung werden pauschal versteuert. Ebenso wird für den eingezahlten Betrag pauschal Kirchensteuer - je nach Bundesland - erhoben.
Wenn ein Mitarbeiter beim Unternehmen darauf besteht, da er konfessionslos ist, diese Steuern nicht zu zahlen, werden die anderen in Frage kommenden konfessionell gebundenen Mitarbeiter zu einer höheren pauschalen Kirchensteuer „verdonnert“.
Die pauschal einbehaltene Kirchensteuer wird nicht auf der Lohnsteuerkarte festgehalten.
Gibt es Möglichkeiten für einen Konfessionslosen (und in der Regel nicht zur Kirchensteuer veranlagten!), die pauschale Kirchensteuer zurückzubekommen - bzw. zukünftig nicht mehr abgezogen zu bekommen?
Für eure Antworten schon mal Dank im Voraus!
Gruß
der.robe
Direktversicherungen (Gehaltsumwandlung) zur Altersabsicherung
werden pauschal versteuert. Ebenso wird für den eingezahlten
Betrag pauschal Kirchensteuer - je nach Bundesland - erhoben.
Nicht für den Betrag, Bemessungsgrundlage ist die pauschale Lohnsteuer.
Gibt es Möglichkeiten für einen Konfessionslosen (und in der
Regel nicht zur Kirchensteuer veranlagten!),
Nicht nur in der Regel nicht, sondern überhaupt nicht…
die pauschale
Kirchensteuer zurückzubekommen - bzw. zukünftig nicht mehr
abgezogen zu bekommen?
Wieso abgezogen?
die pauschale
Kirchensteuer zurückzubekommen - bzw. zukünftig nicht mehr
abgezogen zu bekommen?
Wieso abgezogen?
Weil die Pauschalversteuerung wahrscheinlich auf den AN abgewälzt wurde!
Wieso abgezogen?
Weil die Pauschalversteuerung wahrscheinlich auf den AN
abgewälzt wurde!
Ach so…
Aber das ist kein Problem der Kirchensteuer sondern eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Danksagung
Hallo, euch beiden!
Vielen Dank für eure Kommentare. Ich bin jetzt (etwas) klüger.
Gruß
robe*