Hi Experten!
Ich selbst bin nicht schwerbehindert, sondern arbeite in einer Personalabteilung. Letztens wollte eine Schwerbehinderte (außergeöhnliche Gehbehinderung), die bei uns beschäftigt ist, einen beglaubigten(!!) Nachweis über ihre gefahrenen Kilometer. Natürlich bin ich dafür nicht zuständig, schon gar nicht siegele ich irgendwelche Bescheinigungen über den Kilometerstand eines Autos.
Frage: Wer ist denn nu für so eine Bescheinigung zuständig? In der Hilfe zur Einkommensteuererklärung heißt es, „die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen“!
Wie möchte das Finanzamt das in der Regel? Meine Meinung ist ja, dass der Finanzbeamte sich wohl oder übel selbst auf den Parkplatz bemühen muss, wenn er denn einen Nachweis möchte?! Irgendwelche Erfahrungen? Ich habe mir schlussendlich den Tachostand angesehen und darüber eine nichtgesiegelte Bescheinigung ausgestellt. Der betroffenen Schwerbehinderten, die meinte, dass ein solcher Nachweis nicht ausreicht, habe ich gesagt, sie solle dem Finanzamt mitteilen, dass die sich gerne persönlich mit mir in Verbindung setzen können. Ich muss schließlich genauso auf den Parkplatz rennen, wie die auch und außerdem habe ich mit dem Privatfahrzeug rein gar nichts zu tun!
Gruß
Jeanny