Winterdienst & Strassenreinigung haushaltnahe Dstl

Guten Tag,

können die in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesenen Kosten für Winterdienst und Strassenreinigung als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abgesetzt werden ?

Danke Delta

… weil die Straße nicht zum Haushalt gehört.

Bei Obdachlosen könnte man darüber streiten, aber da scheiterts meist schon an der entsprechenden Abrechnung.

nur der Teil, der auf öffentliches Gelände entfällt ist nicht begünstigt. Die Aufwendungen, die Privatgelände (Zuwegung, Parkplatz)betreffen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen anzuerkennen.
Aufteilung muss ggf. geschätzt werden.
Gruß
S.

Hallo,

ergänzend zum bisher Geschriebenen, ich habe noch kein Finanzamt erlebt, das diese Kosten nicht anerkannt hätte.

Gruß
Lawrence