Ein zukünftiger Student muß 2010 EUR 800 auf Lohnsteuerkarte verdienen, um die Fünftelregelung nach einer Abfindung zu erhalten.
Wird bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis der Verdienst auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und ist somit wirksam beim Finanzamt? Ein 400 Euro Job fällt ja nicht darunter?!
Bin gespannt über die Diskussionen und Meinungen !
Hallo,
Wird bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis
der Verdienst auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und ist
somit wirksam beim Finanzamt? Ein 400 Euro Job fällt ja nicht
darunter?!
Bin gespannt über die Diskussionen und Meinungen !
Das kommt drauf an, was man mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Man kann auch ein reguläres Arbeitsverhältnis mit einem Gesamtlohn von 1€ auf Lohnsteuerkarte haben.
Gruß,
Markus
eine weitere möglichkeit?
wenn man als student die möglichkeit hat,als guide zu jobben(und eine eigene rechnung ausstellt(also selbstständig)…wird dieses dann ebenfalls auf die lohnsteuerkarte eingetragen?!
Dies würde doch dann auch als lohnsteuerbetrag auf das jahresbruttogehalt(für den lohnsteuerjahresausgleich) miteingerechnet?
eine weitere möglichkeit?
wenn man als student die möglichkeit hat,als guide zu
jobben(und eine eigene rechnung ausstellt(also
selbstständig)…wird dieses dann ebenfalls auf die
lohnsteuerkarte eingetragen?!
Wenn die Tätigkeit selbständig ausgeübt wird und man auf Rechnung bezahlt wird, liegt kein Arbeitslohn vor, der auf die Lohnsteuerkarte einzutragen wäre, sonst wären die Einnahmen ja doppelt erfaßt.
Wenn sich natürlich rausstellt, dass Scheinselbständigkeit vorliegt und in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis besteht, schauts anders aus.
Dies würde doch dann auch als lohnsteuerbetrag auf das
jahresbruttogehalt(für den lohnsteuerjahresausgleich)
miteingerechnet?
Ist da jetzt a bisserl was durcheinandergekommen? 
Einnahmen aus nichtstelbstäniger Arbeit werden als Arbeitslohn auf die Lohnsteuerkarte eingetragen, ebenso wie die dazugehörigen Steuerabzugsbeträge (LSt, Soli).
Bei der Einkommensteuererklärung (LST-Jahresausgleich gibts scho lang nimmer) zählen allen Einkünfte, also auch die aus selbständiger Tätigkeit.