Muss man, um die Zweitwohnung von der Steuer absetzen zu können, einen Zweitwohnsitz angemeldet haben, oder reicht es wenn man den Mietvertrag vorlegt?
Muss man, um die Zweitwohnung von der Steuer absetzen zu
können, einen Zweitwohnsitz angemeldet haben, oder reicht es
wenn man den Mietvertrag vorlegt?
Melderechtliche Geschichten können für das Bestehen eines doppelten Haushalts nur Anzeichen sein, sie sind aber nicht zwingend Voraussetzung; er muß nur glaubhaft gemacht werden, da kann ein Mietvertrag ausreichen.
Hallo,
es sollten BEIDE Mietverträge eingereicht werden, damit auch erkennbar ist dass auch tatsächlich ein DOPPELTER Haushalt vorliegt. Kinder, die bei ihren Eltern im Haushalt leben haben dann nun mal keinen „doppelten Haushalt“ - außer es besteht ein Mietvertrag zwischen dem Kind und den Eltern oder wer auch immer dann als Vermieter auftritt (und die Einnahmen steuerpflichtig erklärt).
LG Tobi@s