Rechnung von Ebay mit MWSt aus Luxwmbourg

Hallo,

die Rechnungen die Ebay seinen Kunden gibt sind aus Luxemburg mit 15% MWSt. Weiss jemand in welcher Form man die MWSt aus der Ebay Rechnung absetzt?

Danke für Antworten

Servus,

„absetzen“ kann man da nix.

Aber wenn man ggü. Ebay seine Unternehmereigenschaft nachweist (z.B. USt-Identifikationsnummer), ist die letzebuergesch TVA weg, weil der Ort der sonstigen Leistung dadurch nach D hüpft, wenn der Leistungsempfänger sein Unternehmen in D betreibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal,

den Nettobetrag kann man ja als Ausgabe absetzen. kann man in diesem Fall nicht den Bruttobetrag als Ausgabe absetzen.

gruß

Servus,

da das Steuerrecht den Begriff des „Absetzens“ nicht kennt - der Begriff gehört eher in die Tierzucht - die Rückfrage:

Worum geht es denn genau? Um Vorsteuerabzug (USt) oder um den Ansatz als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der Einkünfte (ESt)?

Bei der Ermittlung der USt-Zahllast ist nur USt auf Rechnungen von deutschen Unternehmern für einen deutschen Unternehmer abziehbar. Das Vorsteuervergütungsverfahren für Vorsteuer aus anderen Ländern greift in diesem Fall nicht.

Bei der Ermittlung der Einkünfte gem. § 4 Abs 3 EStG ist grundsätzlich alles Betriebsausgabe, was aus betrieblicher Veranlassung ausgegeben wird - von einigen Dingen, die den Gewinn nicht mindern dürfen, mal abgesehen. Wenn also ein deutscher Unternehmer eine Rechnung für bezogene Leistungen in Höhe von 1.000 € plus 150 € TVA = 1.150 € bezahlt, ist seine Betriebsausgabe 1.150 €.

Bei der Ermittlung des Gewinnes gem. § 4 Abs 1 EStG hängt die Verbuchung als Aufwand davon ab, ob dann, wenn die Verbindlichkeit entsteht, schon bekannt ist, ob die 150 € TVA zurückgefordert werden können oder nicht.

Der Aufwand ist davon abhängig entweder 1.000 € oder 1.150 €.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

danke auf jeden Fall erstmal für die prompten Antworten. Es ist jetzt
schon viel einleuchtender.

Wenn es sich um einen EÜ-Rechner handelt, der eine Ebay Rechnung über sagen wir mal 1000 € +150 Luxemburgischer USt hat. Er hätte wohl seine
UStID-Nr angeben sollen. Das hat wohl Nachholbedarf :-p Ok.
Jetzt sind seine 1150 € am Abflusstag Betriebsausgaben!?
Aber wann gibt man die UStId-Nr an und wann bekommt man das Geld über
das Vorsteuervergütungsverfahren erstattet. Spielt die Höhe der
Vorsteuer eine Rolle oder sind es andere Gründe.

Wäre sehr dankbar für eine Erleuchtung!

gruß