Guten Tag,
wenn für eine GmbH Betriebsmittel (PC, TV-Geräte etc.) angeschafft werden, wie verhält es sich dann mit der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer?
Es handelt sich ja um Dinge/Sachen, die in dem Unternehmen verbleiben bzw. können es ja auch Verbrauchsmaterialien sein.
Wird grundsätzlich mit oder ohne Mehrwertsteuer beschafft?
Kann jemand diesen Sachverhalt erläutern?
Servus,
die GmbH bezahlt für Betriebsmittel, die sie von inländischen Unternehmern erwirbt, das Entgelt plus die Umsatzsteuer. Die bezahlte Umsatzsteuer kann, wenn die Betriebsmittel für das Unternehmen beschafft werden, und wenn die Rechnung alle notwendigen Angaben enthält, als Vorsteuer von der USt-Zahllast abgezogen werden.
Wenn die Betriebsmittel von Unternehmern aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet beschafft werden, wird ohne die jeweilige (ausländische) Mehrwertsteuer fakturiert und bezahlt, der innergemeinschaftliche Erwerb ist USt-pflichtig, die USt kann als Vorsteuer abgezogen werden (>> Nullsummenspiel).
Moral: Kalkulieren kann der Vertreter der GmbH immer „netto“, d.h. mit den Preisen, die er z.B. bei Metro ausgezeichnet sieht. Aber in die Liquiditätsplanung müssen Bruttopreise incl. USt rein, weil es eine Weile dauern kann, bis das FA der Erstattung der Vorsteuerguthaben aus der Gründungsphase zustimmt.
Schöne Grüße
MM
Servus,
danke für die schnelle Antwort!
Habe ich das wie folgt richtig verstanden?:
Wenn die Firma z.B. einen PC anschafft, dann wird inkl. Mehrwertsteuer eingekauft. Macht die GmbH dann Umsatz und berechnet den Kunden Mehrwertsteuer für erbrachte Leistungen etc. dann wird die Mehrwertsteuer verrechnet, so dass fiktiv für den beschafften PC keine Mehrwertsteuer bezahlt worden ist.
Sollte die Firma in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen erbringen muss dementsprechend die Mehrwertsteuer für den PC voll bezahlt werden, weil es keinen Part zum verrechnen gibt.
Ist dies korrekt?
Servus,
nein, die Sache mit der Umsatzsteuer funktioniert anders:
Die Zahllast wird immer pro Voranmeldungszeitraum berechnet. z.B. in einem Monat fakturierte USt minus in einem Monat abziehbare Vorsteuer gleich USt-Zahllast. Wenn die fakturierte USt Null ist, wird der Betrag negativ, d.h. es entsteht ein Erstattungsanspruch ggü dem Finanzamt.
Wenn das FA der USt-Voranmeldung zugestimmt hat, wird der Betrag an den steuerpflichtigen Unternehmer überwiesen oder er steht zur Verrechnung mit anderen Steuerschulden (z.B. Lohnsteuer) zur Verfügung.
Schöne Grüße
MM