Steuerliches Existenzminimum

Guten Tag,

„Das Kindergeld ist zum Teil Sozialleistung, zum Teil Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und deshalb im Einkommensteuergesetz geregelt.“

Was meinen die mit Existenzminimum von Kindern?
Weiß das jemand?
Hat das was mit der Lohnsteuer oder den Sozialabgaben zu tun?
Danke schonmal

Der der Teil des Elterneinkommens, der für den Unterhalt eines Kindes benötigt wird, muss gem. Bundesverfassungsgericht von der Einkommensteuer freigestellt werden. Diese Freistellung kann entweder durch einen Kinderfreibetrag, der bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen wird, oder durch Kindergeldzahlung geschehen. Wenn die Entlastung nur durch Kindergeld geschieht, muss das Kindergeld so hoch sein, wie die Steuer, die bei höchstem Einkommen auf den Kinderfreibetrag entfällt. Das wären also nach dem ab 1.1.2010 geltenden Kinderfreibetrag und einem Spitzensteuersatz von 45 % (45 % von 7008 Euro =) rd. 3154 Euro und damit fast 80 Euro im Monat mehr als das tatsächlich gezahlte Kindergeld. Da 10 Euro Kindergeld im Monat rd. 2 Mrd Euro kosten, hat man die sog. duale Lösung gefunden: Man zahlt ein Kindergeld, dass in der Masse der Fälle weit niedriger ist, aber die Steuerentlastung abdeckt und im oberen Einkommensbereich wird das Kindergeld durch den Kinderfreibetrag ersetzt. Durch einen Kinderfreibetrag wird nur derjenige entlastet, der auch Einkommensteuer zahlt. Insoweit wäre von Verfassung wegen keine Steuerentlastung notwendig; soweit trotzdem Kindergeld gezahlt wird, ist es insoweit Sozialleistung.
Idaho