Fall A: Finanzamt erstellt falschen Steuerbescheid und verlangt von X 800 Euro zurück, der Steuerberater entdeckt den Fehler und erhebt Einspruch. Kann X die Kosten für den Steuerberater vom Finanzamt zurückfordern, da X den Fehler selbst nicht entdeckt hätte?
Fall B: X erwägt aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitszeit zu reduzieren, da dadurch allerdings auch das Einkommen sinkt gibt es Möglichkeiten diesen Verlust durch einen höheren Freibetrag oder ähnlichen wenigstens teilweise hereinzuholen? X ist gesundheitlich dermaßen angeschlagen, dass er den Leistungsdruck in der Firma nicht 8 Stunden am Tag aushält.
Kann X die Kosten für den
Steuerberater vom Finanzamt zurückfordern, da X den Fehler
selbst nicht entdeckt hätte?
Grundsätzlich nein, das Einspruchsverfahren ist kostenlos.
Es sei denn, man kann dem Finanzamt Vorsatz nachweisen.
Fall B: X erwägt aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitszeit
zu reduzieren, da dadurch allerdings auch das Einkommen sinkt
gibt es Möglichkeiten diesen Verlust durch einen höheren
Freibetrag oder ähnlichen wenigstens teilweise hereinzuholen?
Natürlich nicht.
Er hat ja schon weniger zu versteuern, das reicht als Vergünstigung.
Wäre ja sonst doppelt gemoppelt…
Ist es nachweisbar, dass hier einzig und allein ein Fehler des Finanzamts vorliegt und nicht etwa Formulare falsch oder widersprüchlich ausgefüllt waren, so kann man das Finanzamt für die dadurch entstandenen Kosten in Haftung nehmen.