Hallo,
angenommen ein Gewerbetreibender erhält in den letzten Tagen des Jahres einen größeren Rechnungbetrag. In den letzten Tagen des Jahres kann er ja mit dem Geld kaum noch was sinnvolles anfangen.
Gibt es beim Finanzamt eine Kulanzfrist, also daß man Geld, daß man erst zwischen Weihnachten und Neujahr erhält, im neuen Jahr „verbucht“?
Es gibt nur die Ausnahmeregel des §11 Abs. 1 Satz 2 EStG. Die dürfte aber hier wohl nicht greifen, weil sie nur für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gilt.
Gruß
Jörg